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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abmahnung
von: boernie53 ()
Datum: 03.05.2020

Hallo, einer unserer Pächter (ehemaliger Vorsitzender) will seine Koniferen, die schon sehr hoch sind, nicht zurückschneiden. Immer wieder andere Ausreden. Letzter Termin war jetzt der 05.05. Er behauptet Corona ließ keine Containerbestellung zu. Das ist aber gelogen. Nun ist der Schnitt bis Oktober untersagt (NABU). Kann ich ihm bei der jetzt folgenden Abmahnung, zum November die Kündigung des Pachtvertrages ankündigen, falls er nicht sofort nach Ende der Schonzeit zurück schneidet?

Viele Grüße
boernie53

Re: Abmahnung
von: Rosa ()
Datum: 05.05.2020

boernie53 schrieb:
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>Nun ist der Schnitt bis Oktober untersagt (NABU).

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet unter anderem, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Das Verbot betrifft allerdings nur radikale Eingriffe. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben nach § 39 Abs. 5 BNatSchG auch in den Sommermonaten erlaubt.

Der Pächter kann noch im Oktober den Baum runterschneiden.

> Kann ich ihm bei der jetzt folgenden Abmahnung, zum November die Kündigung des Pachtvertrages
ankündigen, falls er nicht sofort nach Ende der Schonzeit zurück schneidet?>

Wie oft hast du ihm bereits eine Abmahnung erteilt? In der Regel ist es richtig schwierig einen Pächter wegen eines nicht zurück geschnittenen Baumes zu kündigen. Hat er noch mehr Vergehen, die bereits angemahnt wurden?

Ich würde ihm noch einmal einen Termin setzen mit der Ankündigung, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt den Baum nicht runterschneidet - der Baum gefällt wird, da in einer Kleingartenanlage Nadelgehölze nicht erlaubt sind.

Re: Abmahnung
von: boernie53 ()
Datum: 05.05.2020

Die Frage ist, ob es ein schonender Formschnitt ist. Ich denke mal die Nadelbäume sind mindestens 8 Meter hoch. Wenn er auf 3m schneidet, kommt schon was zusammen.
Wir haben ihm jetzt Zeit bis zum 03.10. gegeben den Schnitt zu beginnen.
Zur Abmahnung; er hat immer eine andere Ausrede und Lügen, die wir akzeptieren sollen. Es ist bei ihm eine Frage der Eitelkeit und Arroganz. War mal Betriebsleiter und dann hier Vorsitzender, was für ihn das Gleiche war.

Gruß boernie53

Re: Abmahnung
von: Rosa ()
Datum: 06.05.2020

Was sagt denn eure Gartenordnung dazu?
In der Regel sind Ziergehölze, in diessem Fall auch Nadelgehölze auf 2,50m zurück zu schneiden.

Re: Abmahnung
von: boernie53 ()
Datum: 07.05.2020

Bei uns gelten 3 Meter als Grenze.