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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anlage 1 zu § 60 AO
von: janick ()
Datum: 29.04.2020

Hallo,

mich beschäftigt folgende Frage:

Kann ein e.V., der nicht gemeinnützig im Sinne der AO sein möchte, die Paragrafen aus der Anlage 1 zu § 60 AO in seine Satzung aufnehmen?
Wenn ja, welchen Sinn hätte das?
Oder sind diese nur wirksam, wenn der Verein auch vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurden, und ansonsten hinfällig?

Vielen Dank.

Re: Anlage 1 zu § 60 AO
von: pfeffer ()
Datum: 29.04.2020

Die Regelungen wären dann nur vereinsintern bindend. Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.