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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Leistungen des Vereins
von: janick ()
Datum: 22.04.2020

Hallo,

muss im Vereinszweck (Satzung) geregelt sein, wer die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen darf, also alle oder nur die Mitglieder des Vereins?

Wenn es nicht explizit in der Satzung geregelt ist, darf man die Leistungen des Vereins (z.B. Beratungen) dann trotzdem nur den Mitgliedern zur Verfügung stellen?


Vielen Dank
Janick

Re: Leistungen des Vereins
von: Rosa ()
Datum: 22.04.2020

Handelt es sich hier um einen gemeinnützigen Verein?

Re: Leistungen des Vereins
von: janick ()
Datum: 23.04.2020

Nein

Re: Leistungen des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

muss im Vereinszweck (Satzung) geregelt sein, wer die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen darf, also alle oder nur die Mitglieder des Vereins?

# Das wäre nur in bestimmten Fälle bei Gemeinnützigkeit erforderlich (mildtätige Zwecke und genauer Definition des Satzungszwecks)

Wenn es nicht explizit in der Satzung geregelt ist, darf man die Leistungen des Vereins (z.B. Beratungen) dann trotzdem nur den Mitgliedern zur Verfügung stellen?

# Ja, nur bei gemeinnützigen Vereinen wäre eine solche Beschränkung in bestimmten Fällen problematisch.
Grundsätzlich ist das aber kein Problem, sondern sogar der Regelfall - deswegen wird man ja Mitglied.

Re: Leistungen des Vereins
von: janick ()
Datum: 23.04.2020

pfeffer schrieb:
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> # Ja, nur bei gemeinnützigen Vereinen wäre eine
> solche Beschränkung in bestimmten Fällen
> problematisch.
> Grundsätzlich ist das aber kein Problem, sondern
> sogar der Regelfall - deswegen wird man ja
> Mitglied.

Mir ist nur unklar ob das in der Satzung geregelt werden muss?

Re: Leistungen des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Die Satzung muss beschreiben, welche Tätigkeiten der Verein ausübt. Dass sich das auf Mitglieder beschränkt, muss da nicht stehen. Das obliegt im Zweifel der Entscheidung der Mitgliederversammlung.



Edited 1 time(s). Last edit at 23.04.2020 by pfeffer.