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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ermöglichen einer virtuellen MV durch Satzungsänderung
von: Marina-Magdalena ()
Datum: 22.04.2020

Hallo,

gibt es Vorlagen oder Anforderungen an einen Passus in der Satzung, mit dem eine virtuelle MV möglich gemacht werden soll. Wir würden gern auch zukünftig vituelle MVs ermöglichen.

Danke für einen Hinweis!

viele Grüße

Re: Ermöglichen einer virtuellen MV durch Satzungsänderung
von: Rosa ()
Datum: 23.04.2020

Marina-Magdalena schrieb:
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> gibt es Vorlagen oder Anforderungen an einen Passus in der Satzung, mit dem eine virtuelle MV möglich gemacht werden soll.


Die Mitgliederversammlung ist im BGB als höchstes Gremium eines Vereins festgelegt.

"BGB §32 Mitgliederversammlung, Beschlussfassung
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären."

Die Teilnahme muss allen Mitgliedern ohne zumutbaren Aufwand möglich sein.

Das bedeutet, dass eine virtuelle MV nicht immer möglich ist, da gerade ältere Mitglieder nicht die technischen Voraussetzungen für eine virtuelle MV haben.

Re: Ermöglichen einer virtuellen MV durch Satzungsänderung
von: Marina-Magdalena ()
Datum: 23.04.2020

Hallo Rosa,

vielen Dank für Deine Antwort.

Virtuelle MVs sind möglich. In Zeiten von Covid-19 wurden die Hürden dafür gerade im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht Art. 2 §5 deutlich gesenkt. Da diese Erleichterung erst einmal nur für diese Jahr gilt (vor allem, dass die Durchführung ohne einen entsprechenden Passus in der Satzung geschehen kann), würden wir vituelle MVs gern in der Satzung verankern. Dafür braucht es eine rechtssichere Formulierung. Ich suche eine Beispielformulierung.

Danke für jede Hilfe!

viele Grüße

Re: Ermöglichen einer virtuellen MV durch Satzungsänderung
von: Rosa ()
Datum: 23.04.2020

Marina-Magdalena schrieb:
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> Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht Art. 2 §5
Ich suche eine Beispielformulierung.>

Das § 32 BGB gibt hier eindeutig den Rahmen vor. Du kannst das BGB nicht umgehend. Es müsste vom Gesetzgeber geändert werden.

§ 5 Abs. 3 des o.g. Gesetzes sagt aus, dass
ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig ist, wenn a l l e Mitglieder b e t e i l i g t wurden,bis zu dem vom Verein gesetzten Termin
mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in T e x t f o r m abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Ich würde diese Form der MV nicht in die Satzung schreiben, da dies für neue Mitglieder, die die technischen Möglichkeiten nicht haben, benachteiligt werden,
Es gibt bereits Urteile zu Gleichbehandlung/Benachteiligung in Vereinen.