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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frage zu Rücktritt 2. Vorsitzender
von: Rosenresli ()
Datum: 08.04.2020

Hallo liebes Forum,
kann mir jemand die Frage beantworten?
Wir haben seit der letzten JHV neue Mitglieder im Vorstand bzw. Gäste auch mal dazu.
Aus diversen Gründen will und kann ich als 2. Vorsitzender mein Amt nicht mehr ausüben. Zur Wahl würde der Posten im nächsten Jahr vorgesehen sein. Vorstand i. S. des BGB sind 1. V und Geschäftsführer; ich nur im Innenverhältnis.

Ich möchte jetzt den Posten nicht einfach hinwerfen, um Neuwahlen in der jetzigen Zeit zu vermeiden.
Muss ich an allen Vorstandssitzungen teilnehmen? Ich wollte meine Vereinstätigkeit auf das mir eigentlich "zugewiesene" Aufgabengebiet beschränken, was ich auch von Zuhause machen kann. Weiter im Verein möchte ich nicht mehr sein; meine Gesundheit geht vor.

Kann ich das so machen oder gibt es eine andere Lösung?

Ich würde mich über eine Antwort freuen!

Viele Grüße
Rosenresli

Re: Frage zu Rücktritt 2. Vorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2020

Muss ich an allen Vorstandssitzungen teilnehmen?

# Ein Teilnahmepflicht gibt es nicht. Natürlich ist es auch nicht sinnvoll, das Amt zu behalten, wenn man es nicht ausübt. Es wird ja nicht ewig dauern, bis wieder Mitgliederversammlungen möglich sind.
Sie können z.B. zurücktreten und den Rücktritt auf diese dann stattfindende MV terminieren.

Ich wollte meine Vereinstätigkeit auf das mir eigentlich "zugewiesene" Aufgabengebiet beschränken, was ich auch von Zuhause machen kann. Weiter im Verein möchte ich nicht mehr sein; meine Gesundheit geht vor.

# Das ist sicher auch eine Lösung, außerdem kann nach neuer rechtlicher Reglung die Beschlussfassung im Vorstand auch z.B. per Skype-Konferenz stattfinden, ohne dass die Satzung das vorsieht

Re: Frage zu Rücktritt 2. Vorsitzender
von: Rosa ()
Datum: 08.04.2020

Rosenresli schrieb:
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> Muss ich an allen Vorstandssitzungen teilnehmen?

Wie Hr. Pfeiffer schon schrieb, keine Pflicht zur Teilnahme. Beim Rücktritt ist das so eine Frage.Was steht in der Satzung?

Sie schreiben selber, Sie möchten ihr Aufgabengebiet bis zur Neuwahl ausüben. Wenn Sie so wie so bi szur Neuwahl im Amt weiter bleiben müssen, dann benötigen Sie auch kein schriftlichen Rücktritt.

> Ich wollte meine Vereinstätigkeit auf das mir eigentlich "zugewiesene" Aufgabengebiet beschränken, was ich auch von Zuhause machen kann.

Auch im Innenverhältnis müssen Sie bestimmte Dinge für Ihr Aufgabengebiet wissen. In der heutigen Zeit ists es möglich durch skype etc. an einer Vorstandssitzung teilzunehmen. Wenn Si enicht daran teilnehmen möchten, würde ich mir das Protokoll senden lassen.