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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beginn des Vorstandsamts automatisch mit Satzungsänderung?
von: Matthias ()
Datum: 26.03.2020

Hallo liebe Vereinsexperten,

für einen anderen Verein soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass auch ein Nichtmitglied Vorsitzender werden kann, dann aber keine neuen Mitglieder aufnehmen kann, sondern dass die Aufnahme neuer Mitglieder dann nur möglich ist, wenn die Mitgliederversammlung der Aufnahme in jedem Einzelfall zustimmt.

Auf der Mitgliederversammlung auf welcher diese Satzungsänderung beschlossen werden soll, soll auch dieser neue Vorstand gewählt werden, welcher Nichtmitglied ist. Das Vorstandsamt soll nicht sofort beginnen, sondern soll etwas später - und zwar zeitgleich mit der Eintragung der Satzungsänderung im Vereinsregister - gültig werden.

Ist das so möglich?

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe

Matthias R.

Re: Beginn des Vorstandsamts automatisch mit Satzungsänderung?
von: pfeffer ()
Datum: 26.03.2020

Ja, das geht. Man kann den Zeitpunkt, in dem Satzungsänderungen in Kraft treten oder die Amtsperiode beginnt, terminieren.

Re: Beginn des Vorstandsamts automatisch mit Satzungsänderung?
von: Rosa ()
Datum: 04.04.2020

Matthias schrieb:
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> Auf der Mitgliederversammlung auf welcher diese Satzungsänderung beschlossen werden soll, soll
auch dieser neue Vorstand gewählt werden, welcher Nichtmitglied ist. Das Vorstandsamt soll nicht
sofort beginnen, sondern soll etwas später - und zwar zeitgleich mit der Eintragung der
Satzungsänderung im Vereinsregister - gültig werden. >

Ja, würde es aber nciht so händeln. Erst satzungsänderung, dann Vorstand neu wählen.

Warum wollt ihr ein Nichtmitglied wählen? Warum wollt ihr einen neuen Interessent erst auf der Mitgliederversammlung aufnehmen / nicht aufnehmen. Dies würde ich mir genau überlegen.
Dies bedeutet, dass ihr jedes Mal bei Pächterwechsel eine MV einberufen müsst.

Der Vorstand kann auch allein entscheiden, ob jemand aufgenommen wird oder nciht.