Re: Versammlungsleiter bei eigener Wahl?
von: pfeffer ()
Datum: 26.03.2020
Kann der Vorsitzende Versammlungsleiter und Protokollführer sein, wenn es um seine eigene Wahl geht?
# Ja, die Wahl ist kein Rechtsgeschäft im Sinn des § 181 BGB.
Kann der Vorsitzende den Beschluss für die eigene Wahl selbst unterschreiben und die Versammlung während seiner Wahl leiten?
# Ja, auch das geht.
Über den Verein wird derzeit sehr kritisch in den Medien berichtet, daher sollen keine anderen Namen im - durch die Medien einsehbaren - Vereinsregister auftauchen. Daher möchte der Vorsitzende selbst unterschreiben, damit keine anderen Mitglieder namentlich in den öffentlich einsehbaren Akten genannt werden
# Die Protokolle sind ja für Medienleute nicht einsehbar, d.h. nur bei "berechtigtem Interesses", was hier nicht vorliegt.