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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Versammlungsleiter bei eigener Wahl?
von: Matthias ()
Datum: 26.03.2020

Hallo liebe Vereinsexperten,

lt. unserer Satzung wird die Mitgliederversammlung vom Versammlungsleiter geleitet und die Beschlüsse werden durch Protokoll des Protokollführers dokumentiert. Beide Ämter werden vom Vorsitzenden ausgeführt, wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes bestimmt.

Der Vorsitzende ist lt. Satzung und lt. Vereinsregister von allen Einschränkungen des § 181 BGB befreit.

Kann der Vorsitzende Versammlungsleiter und Protokollführer sein, wenn es um seine eigene Wahl geht?

Die Mitgliedervollversammlung würde - trotz der Satzungsbestimmung - den Vorsitzenden vorher sicherheitshalber für beide Ämter wählen, was auch einstimmig durchgehen würde.

Kann der Vorsitzende den Beschluss für die eigene Wahl selbst unterschreiben und die Versammlung während seiner Wahl leiten?

Über den Verein wird derzeit sehr kritisch in den Medien berichtet, daher sollen keine anderen Namen im - durch die Medien einsehbaren - Vereinsregister auftauchen. Daher möchte der Vorsitzende selbst unterschreiben, damit keine anderen Mitglieder namentlich in den öffentlich einsehbaren Akten genannt werden.

Viele Grüße

Matthias R.

Re: Versammlungsleiter bei eigener Wahl?
von: pfeffer ()
Datum: 26.03.2020

Kann der Vorsitzende Versammlungsleiter und Protokollführer sein, wenn es um seine eigene Wahl geht?

# Ja, die Wahl ist kein Rechtsgeschäft im Sinn des § 181 BGB.

Kann der Vorsitzende den Beschluss für die eigene Wahl selbst unterschreiben und die Versammlung während seiner Wahl leiten?

# Ja, auch das geht.

Über den Verein wird derzeit sehr kritisch in den Medien berichtet, daher sollen keine anderen Namen im - durch die Medien einsehbaren - Vereinsregister auftauchen. Daher möchte der Vorsitzende selbst unterschreiben, damit keine anderen Mitglieder namentlich in den öffentlich einsehbaren Akten genannt werden

# Die Protokolle sind ja für Medienleute nicht einsehbar, d.h. nur bei "berechtigtem Interesses", was hier nicht vorliegt.

Re: Versammlungsleiter bei eigener Wahl?
von: Matthias ()
Datum: 26.03.2020

Danke! VG