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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV verschieben Covid
von: claudia ()
Datum: 18.03.2020

Hallo Herr Pfeffer,

nun kommen die Fragen, dass die geplante Mitgliederversammlung nicht statfinden kann. Wie sehen Sie das?

1) Kann die MV in diesem Jahr ersatzlos entfallen? Meiner erachtens:nein
2) Kann die MV verschoben werden - beispielsweise in den Herbst - ohne dass jetzt Beschlüsse gefasst werden?
3) Kann die MV verschoben werden und sollten dann bestimmte Elemente im Umlaufverfahren beschlossen werden? Falls ja, welche Elemente sind dies? Welche Beschlüsse sind zu fassen? Sprich, welche sind dringend nötig?
4) Kann der Vorstand bemächtigt werden, die Beschlüsse, die eigentlich die MV beschließen müsste, selbst zu beschließen? Müsste die MV den Vorstand im Umlaufverfahren dazu ermächtigen?
Frage 4 ist eine Art Notverordnung der e.V.s: Da Vorstand alleinvertretungsberechtigt ist und die Geschäfte führt: ist dies möglich, auch wenn die Satzung vorschreibt, dass die MV über die Mittelverwendung beschließt?

beste Grüße

Re: MV verschieben Covid
von: pfeffer ()
Datum: 19.03.2020

1) Kann die MV in diesem Jahr ersatzlos entfallen? Meiner erachtens: nein
# Das hängt von der Satzung ab. Sie kann zumindest bis auf Weiteres verschoben werden.

2) Kann die MV verschoben werden - beispielsweise in den Herbst - ohne dass jetzt Beschlüsse gefasst werden?
# Ja. Es geht ja ohnehin nicht anders.

3) Kann die MV verschoben werden und sollten dann bestimmte Elemente im Umlaufverfahren beschlossen werden?
# Ja, aber wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist dazu die Zustimmung aller (!) Mitglieder erforderlich.

Falls ja, welche Elemente sind dies?
# Es können alle Beschlüsse so gefasst werden.

Welche Beschlüsse sind zu fassen? Sprich, welche sind dringend nötig?
# Das kann nur der Verein selbst entscheiden. Wichtig sind vor allem Neuwahlen, wenn erforderlich.

4) Kann der Vorstand bemächtigt werden, die Beschlüsse, die eigentlich die MV beschließen müsste, selbst zu beschließen?
# Nein, dazu wäre eine spezielle Satzungsregelung erforderlich

Müsste die MV den Vorstand im Umlaufverfahren dazu ermächtigen?
# Auch das geht nicht. Die MV muss selbst beschließen, wenn die entsprechenden Aufgaben nicht (per Satzung) dem Vorstand übertragen sind.

Frage 4 ist eine Art Notverordnung der e.V.s: Da Vorstand alleinvertretungsberechtigt ist und die Geschäfte führt: ist dies möglich, auch wenn die Satzung vorschreibt, dass die MV über die Mittelverwendung beschließt?
# Nein. Aber muss denn die MV laut Satzung über jede Mittelverwendung beschließen?
Das wäre sehr unpraktikabel.

Re: MV verschieben Covid
von: Rosa ()
Datum: 04.04.2020

claudia schrieb:
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4) Kann der Vorstand bemächtigt werden, die Beschlüsse, die eigentlich die MV beschließen
müsste, selbst zu beschließen?

Nur z.T., den einzigen Beschluss in der jetzigen Situation ist der HH-Plan, den der Vorstand beschließen kann. Diesen muss er aber bei der nächsten MV bekannt geben.