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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
absage mv wegen corona
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 13.03.2020

Hallo,

das wird ja wahrscheinlich einige Vereine treffen: wenn es ein Verbot größerer Veranstaltungen gibt, ist das ja wahrscheinlich vereinsrechtlich nicht problematisch, höhere Gewalt sollte als Grund für das Nichtabhalten einer MV akzeptiert werden - oder?

Wie ist das aber, wenn es noch kein Verbot gibt und man - als Vorsichtsmaßnahme - die MV auf unbestimmte Zeit verschiebt? Können Mitglieder oder das VR da Probleme machen?

Danke

Re: absage mv wegen corona
von: pfeffer ()
Datum: 13.03.2020

Das Vereinsregister spielt hier keine Rolle. Es kann die Einberufung einer MV nicht verlangen.
Ein Problem bestünde allenfalls, wenn Amtsperioden ohne Verlängerungsklausel eine Neuwahl erfordern.
Auch wenn die Satzung einen bestimmten Termin für die Versammlung vorsieht (z.B. 1.Quartal), haben Mitglieder kein Klagerecht, sondern sind auf das Minderheitenbegehren verwiesen.
Theoretisch kann sich der Vorstand schadenersatzpflichtig machen, wenn er nicht einberuft. In aller Regel wird aber die Verschiebung zu keinem Schaden für den Verein führen.
Außerdem liefert Corona gewichtige sachliche Gründe für eine Verschiebung.

Re: absage mv wegen corona
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 13.03.2020

Danke,

das mit der Wahl ist dann in der Tat das Problem. In unserer Satzung steht lediglich: "Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt." Bleibt der Vorstand danntrotzdem bis zur Wahl im Amt?

Re: absage mv wegen corona
von: pfeffer ()
Datum: 13.03.2020

Bleibt der Vorstand dann trotzdem bis zur Wahl im Amt?

# Leider nicht. Die Amtsperiode endet dann automatisch.
Die Frage ist dann, ob es ein Problem ist, wenn der Verein keinen wirksam berufenen Vorstand hat.
In der Praxis wird das für einige Zeit keine Rolle spielen.
Das Vereinsregister ist hier kein unmittelbares Problem, weil es die Neueintragung zwar mit Zwangsgeldern erzwingen kann, aber dazu müsste erst eine Aufforderung ergehen.