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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nichtmitglied soll Vorsitzende, aber nicht Mitglied werden
von: Ramona Franke ()
Datum: 09.03.2020

Liebes Forum,

in unserer Satzung steht, dass auch ein Nichtmitglied Vorsitzender werden kann, dass Mitgliedschaftsanträge vom Vorsitzenden angenommen werden und dass der Vorsitzende von den Einschränkungen des 181 BGB befreit ist.

Nun wollen wir ein Nichtmitglied wählen, möchten aber nicht, dass das Nichtmitglied sich selbst zum Mitglied macht und wollen verhindern, dass das die neue Vorsitzende andere (Freunde) als Mitglieder aufnehmen kann, um auf der Mitgliederversammlung die wenigen anderen Mitglieder so überstimmen lassen zu können.

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Dafür haben wir folgenden Entwurf eines Beschlusses:

Die Mitgliederversammlung hat einstimmig beschlossen, dass ein Nichtmitglied Vorsitzende werden kann, eine Aufnahme (von sich selbst oder anderen Personen) als Mitglied jedoch nicht durch die Vorsitzende (die nicht Mitglied ist) erfolgen kann. Nur ein Vorsitzender, der/die selbst Mitglied ist, kann neue Mitglieder aufnehmen. Ein Nichtmitglied kann keine Mitglieder aufnehmen, auch nicht als Vorsitzende/r. In diesem Fall bedarf die Aufnahme neuer Mitglieder eines einstimmigen Beschlusses aller Mitglieder des Vereins.

Das Nichtmitglied Petra Mustermann wurde einstimmig zur alleinigen Vorsitzenden des XY e.V. gewählt. Sie nahm die Wahl an.
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Der Entschluss bricht die Satzung, da Mitglieder lt. Satzung vom Vorsitzenden aufgenommen werden.

Muss der Beschluss zunächst als Satzungsänderung eingetragen werden, oder ist er auch so SOFORT gültig, wenn ALLE Mitglieder des Vereins zustimmen?

Viele Grüße und vielen Dank für jede Antwort :)

Re: Nichtmitglied soll Vorsitzende, aber nicht Mitglied werden
von: pfeffer ()
Datum: 09.03.2020

Der Entschluss bricht die Satzung, da Mitglieder lt. Satzung vom Vorsitzenden aufgenommen werden.

# Dann ist der Beschluss so unwirksam. Eine Satzungsdurchbrechung ist allenfalls punktuell zulässig. Hier soll aber ein Dauerzustand hergestellt werden.

Muss der Beschluss zunächst als Satzungsänderung eingetragen werden, oder ist er auch so SOFORT gültig, wenn ALLE Mitglieder des Vereins zustimmen?

# Der Beschluss wird erst mit Eintragung wirksam.
Er muss aber als Satzungsänderungsbeschluss formuliert sein.

Re: Nichtmitglied soll Vorsitzende, aber nicht Mitglied werden
von: Ramona ()
Datum: 09.03.2020

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn man also schreibt, dass der Beschluss schon vor der Eintragung gültig ist und dass dies bis zur Eintragung nur für die Vorsitzende XY gilt, meinen Sie, das wäre punktuell genug?

Grüße!

Re: Nichtmitglied soll Vorsitzende, aber nicht Mitglied werden
von: pfeffer ()
Datum: 09.03.2020

Wenn man also schreibt, dass der Beschluss schon vor der Eintragung gültig ist und dass dies bis zur Eintragung nur für die Vorsitzende XY gilt, meinen Sie, das wäre punktuell genug?

# Das lässt sich per Beschluss nicht regeln. Die gesetzliche Vorschrift des § 71 ist nämlich nicht nachgiebig.

Re: Nichtmitglied soll Vorsitzende, aber nicht Mitglied werden
von: Ramona ()
Datum: 09.03.2020

hmm... danke für die Info? Muss also eine Satzungseintragung abgewartet werden? Kann man das irgendwie anders formulieren? Ich höre immer wieder von "Satzungsbrechenden Beschlüssen", die Möglich seien, wenn mindestens so viele Mitglieder zustimmen, wie für eine Satzungsänderung nötig wären.

Re: Nichtmitglied soll Vorsitzende, aber nicht Mitglied werden
von: pfeffer ()
Datum: 09.03.2020

Muss also eine Satzungseintragung abgewartet werden?

# Ja, wie gesagt.

Kann man das irgendwie anders formulieren?

# Leider nein. Es muss die Satzung geändert werden.

Ich höre immer wieder von "Satzungsbrechenden Beschlüssen", die Möglich seien, wenn mindestens so viele Mitglieder zustimmen, wie für eine Satzungsänderung nötig wären.

# Das gilt wie gesagt, nur einer punktuellen Durchbrechung der Satzung. Hier soll aber dem Vorstand dauerhaft ein Recht entzogen werden.