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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung bzgl. Vereinszweck
von: Aufsteiger ()
Datum: 28.02.2020

Hallo!

In unserer Satzung steht, dass zu einem Beschluss der Satzungsänderung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen (wird vorher definiert) erforderlich ist. Gilt das dann automatisch auch für Änderungen, die den Verinszweck betreffen (bei der gesetzlichen Regelung gibt es da ja Unterschiede) oder müssen wir das noch mal extra definieren bzw. erwähnen?

Danke und LG

Thomas

Re: Satzungsänderung bzgl. Vereinszweck
von: W. Pfeffer ()
Datum: 28.02.2020

Nein, die Mehrheit für die Zweckänderung muss ausdrücklich definiert werden, sonst gilt die BGB-Vorgabe.

Re: Satzungsänderung bzgl. Vereinszweck
von: LuHa ()
Datum: 01.03.2020

Kurze Rückfrage von mir: Namensänderungen sind Satzungsänderungen, daher brauche ich hier „nur“ die Vorgaben der Satzung für eine Satzungsänderung erfüllen, korrekt?

Re: Satzungsänderung bzgl. Vereinszweck
von: W. Pfeffer ()
Datum: 01.03.2020

Ganz richtig.