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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmberechtigung in MV für Firmenangehörige einschränken
von: Isa Wagner ()
Datum: 24.02.2020

Guten Tag,

wir sind ein kleiner gemeinnütziger Naturschutz-Verein und haben uns vor einem Jahr gegründet.

Bei uns sind nun auch einige kleine Firmen aus dem nachhaltigen Bau- und Sanitärbereich Mitglied geworden. Zur Zeit noch jeder als Privatmitglied (keiner der Firmeninhaber hat mehr als 4 Angestellte). D.h aus Firma X ist Herr H., Frau K. und Herr O. Mitglied und aus Firma Y und Z jeweils nur der selbständige Inhaber.

Wir haben nun die Befürchtung, dass die Mitglieder der Firma X ein zu hohes Gewicht bei Abstimmungen in unserer MV bekommen, in Zukunft vielleicht noch mehr, sollte Herr H. noch mehr einstellen.

Nun meine Fragen:

- in unser Satzung steht, dass jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden kann - das bedeutet dann doch, dass eine Firma auch Mitglied werden kann?

- wie wird dann die Firma Mitglied und wie ist ihre Stimmberechtigung - wird jeder Angestellter der Firma automatisch Mitglied oder nur der Inhaber?

- dürfen wir das Stimmrecht aus einer Firma beschränken? Z.B. nur auf den Inhaber oder seine Vertretung

- verträgt sich das mit unserer Gemeinnützigkeit?

Vielen Dank für ihre Antwort,

Beste Grüße,
Isa Wagner

Re: Stimmberechtigung in MV für Firmenangehörige einschränken
von: W. Pfeffer ()
Datum: 25.02.2020

- wie wird dann die Firma Mitglied und wie ist ihre Stimmberechtigung - wird jeder Angestellter der Firma automatisch Mitglied oder nur der Inhaber?

# Das entscheidet sich bei der Aufnahme des Mitglieds. Wahlweise kann die Firma oder die Einzelperson Mitglied werden.

- dürfen wir das Stimmrecht aus einer Firma beschränken? Z.B. nur auf den Inhaber oder seine Vertretung

# Ja, kein Problem. Das geht aber nur per Satzung.
Der Regelfall wäre aber, dass die Fima Mitglied wird und die hat natürlich wie jedes Mitglied nur eine Stimme.

- verträgt sich das mit unserer Gemeinnützigkeit?
# Ja, kein Problem.

Re: Stimmberechtigung in MV für Firmenangehörige einschränken
von: Mieze ()
Datum: 25.02.2020

Hallo,

warum sollten die Angestellten einer Firma automatisch Mitglied im Verein sein, nur weil die Firma Mitglied ist?

Die Firma als juristische Person ist EIN Mitglied und wird vom Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer) vertreten. Bei einer Einzelfirma kann nur der Inhaber als er selbst Mitglied sein, denn seine Firma ist keine juristische Person.

Nur wenn die Angestellten jeweils selbst eingetreten sind, sind sie Mitglieder, aber das hat mit der Firma, in der sie arbeiten, als Mitglied nichts zu tun.

Wenn ich irgendwo eintrete ist auch nicht automatisch meine ganze Familie mit drin...

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate

Re: Stimmberechtigung in MV für Firmenangehörige einschränken
von: Isa Wagner ()
Datum: 02.03.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

vielen Dank für ihre Antwort!

Beste Grüße,
Wagner