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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufwandsentschädigung zurück spenden
von: Charly 1953 ()
Datum: 24.02.2020

Guten Tag,
ich beabsichtige z.B. Fahrtkosten, die mir von meinem Sportverein mit 30 cent/KM vergütet wurden und auch Aufwandsentschädigung für meine Übungsleiter-Tätigkeit, dem Verein zu spenden.

Ist das aus steuerlicher Sicht möglich?
Welche Voraussetzungen sollten beim Verein bestehen und dies zu bewerkstelligen?
Kann auf die Erstattung verzichten und kann der Verein im Gegenzug eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Danke für eine Antwort und herzliche Grüße

Re: Aufwandsentschädigung zurück spenden
von: W. Pfeffer ()
Datum: 24.02.2020

Das ist problemlos möglich. Wenn der Aufwandsersatz zuvor ausgezahlt worden ist, gibt keine besonderen Voraussetzungen, also nur die an den Spendenabzug allgemein.