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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Bezahlung
von: Vanessa106 ()
Datum: 24.02.2020

Hallo zusammen,

wir haben in unserer Satzung folgenden Paragraphen enthalten:

§ 13
Besondere Bestimmungen
Mit Ausnahme des Dirigenten üben alle Organe ihre Tätigkeit im Verein ehrenamtlich aus.

Nun ist aber im Zuge einer anstehenden Satzungsänderung aufgefallen, dass einige Mitglieder des Vereins als Ausbilder tätig sind und in diesem Zuge auch bezahlt werden.
Muss dann der o.g. Paragraph angepasst oder entfernt werden oder kann man trotzdem die Übungsleiterpauschale nutzen?

Vielen Dank vorab.

Re: Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Bezahlung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 24.02.2020

Die Satzungsregelung ist klar: Ehrenamtlich heiß unentgeltlich. Da kommt auch die Übungsleiterpauschale nicht in Frage.
Das sollte unbedingt behoben werden, weil das auch gemeinnützigkeitsschädlich ist.