Mitgliedskündigung und Schlüsselübergabe
von: Rosenresli ()
Datum: 23.02.2020
Hallo zusammen,
wir haben in unserem Verein eine Schließanlage, die auch in der Anschaffung nicht günstig war.
Zzt. dürfen die Mitglieder bei uns einen Schlüssel für die Pforte und Toiletten ausleihen gegen ein Pfand von 15,00 EUR. Diesen dürfen sie solange nutzen, wie sie im Verein sind.
Ein Schlüsselverlust ist bisher noch nicht gemeldet worden, uns fehlt aber eine Anzahl x von Schlüsseln. Wir wollen jetzt statt dass die Schlüsselausgabe nur in einer Liste vermerkt wird, eine Bestätigung unterschreiben lassen, dass diese 15 EUR als Pfand hinterlegt werden. Dazu dann bei Aufgabe einer Funktion bzw. Kündigung des Vereinsmitgliedes der Schlüssel auch sofort abgegeben wird (nicht erst zum 31.12. d. J.) sowie dass bei Verlust des Schlüssels 50 EUR Verluststrafe zu zahlen sind.
Die Satzung gibt da nichts her.
Im Schreiben grenzen wir die Nutzung ein:
a) der Schlüssel darf nicht anderen überlassen werden
b) bei Aufgabe der Funktion oder Austritt der Schlüssel unaufgefordert abzugeben ist.
Durch Vorstandsbeschluss darf der Schlüssel jederzeit eingezogen werden.
Können wir das so machen?
Herzliche Grüße
Rosenresli