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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausschluss eines Mitgliedes
von: LutzG ()
Datum: 10.02.2020

Wir beabsichtigen ein Mitglied satzungsgemäß wegen eines schweren Verstoßes gegen die Vereinsinteressen fristlos aus dem Verein auszuschließen.
Nun hat das betreffende Mitglied persönliches Eigentum (ein Sportboot) auf dem Vereinsgelände stehen, welches wegen der örtlichen Verhältnisse (Kraneinsatz) erst Ende April.2020 vom Vereinsgelände entfernt werden kann.
Darf dem ausgeschlossenem Mitglied der Zugang zu seinen Eigentum verwehrt/ eingeschränkt werden oder muss ihm uneingeschränkter Zugang gewährt werden?

Danke und Gruß
Lutz

Re: Ausschluss eines Mitgliedes
von: pfeffer ()
Datum: 10.02.2020

Im Kern ist das keine vereinsrechtliche Frage. Generell gilt: Mit Erlöschen der Mitgliedschaft enden die Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Wenn aber die Herausgabe des Bootes aus objektiven Gründen zunächst nicht möglich ist, wird der Verein den Zugang zum Boot dulden müssen, soweit der nach allgemeinen Maßstäben erforderlich ist (Wartung, Pflege, Sicherung).

Re: Ausschluss eines Mitgliedes
von: LutzG ()
Datum: 10.02.2020

Danke für die schnelle Antwort.