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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücklagenbildung bei sehr hohen Spenden
von: Lexa68 ()
Datum: 07.02.2020

guten Tag,

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein mit einem Gesamtbudget von ca. 100.000€.
Aktuelle Rücklagen liegen z.Zt. bei ca. 15.000€. Wir machen eine EÜR und haben pro Jahr im Schnitt 2.000€ Überschuss.

Frage:
ein Privatunternehmer möchte eine sehr hohe Summe im siebenstelligen Bereich spenden. Ein Teil davon wäre zweckgebunden für die Errichtung eines neuen Sportplatzes. Der Rest (immer noch siebenstellig) ist zur Verwendung anderer Zwecke und hauptsächlich einfach nur für die Erhöhung des Vereinsvermögens angedacht.
Dürfen wir im Sinne der Gemeinnützigkeit solche Summen annehmen und welche Art von Rücklagen müssten gebildet werden. Gibt es für gemeinnützige Vereine Höchstgrenzen bei Geldzuwendungen?
Bei zweckgebundenen Spenden gilt ja die zeitnahe Mittelverwendung, aber wie sieht es aus bei Spenden zur Erhöhung des Vereinsvermögens?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Re: Rücklagenbildung bei sehr hohen Spenden
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2020

Es gibt eine eigene Regelung, mit der solche Großspenden dem Vermögen zugeführt werden können: § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO. Der Zuwendende muss dazu lediglich erklären, dass die Zuwendung zur Ausstattung des Vereins mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt ist.

Re: Rücklagenbildung bei sehr hohen Spenden
von: Lexa68 ()
Datum: 09.02.2020

Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)