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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt eines Spartenleiters, Einsatz Ersatz kommissarisch
von: Rosenresli ()
Datum: 04.02.2020

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir hatten vor kurzem den Fall, dass ein Spartenleiter wenige Wochen nach der Jahreshauptversammlung zurückgetreten ist. Eigentlich hätte er noch 1 Jahr im Amt bleiben müssen.

Ist es möglich, dass ein Mitglied mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung diesen Posten bis zur nächsten Wahl kommissarisch übernimmt? Oder geht das rechtlich nicht? Die Satzung gibt nichts her.

Herzliche Grüße
Rosenresli

Re: Rücktritt eines Spartenleiters, Einsatz Ersatz kommissarisch
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2020

Wie wird denn der Spartenleiter laut Satzung bestellt?

Re: Rücktritt eines Spartenleiters, Einsatz Ersatz kommissarisch
von: Rosenresli ()
Datum: 07.02.2020

Der MV obliegt die Wahl des Vorstandes, Schriftführer, Obleute. Die Obleute werden durch die MV für die Dauer von 2 Jahren vorgeschlagen.
Die einzelnen Abteilungen werden durch Obleute geleitet

Wir haben das jetzt bereits einige Male gehabt im Laufe der vielen Jahre, dass ein Obmann in seiner Amtsperiode zurückgetreten ist. Dann wurde die Abt. ggf. durch den Vorstand oder einen Vertreter aus der Sparte kommissarisch geleitet.

Der jetzige Obmann wäre noch 1 Jahr im Amt, ist aber auf der Vorstandssitzung zurückgetreten, weil er ein anderes Amt im Verein übernommen hat, was ihn mehr fordert als gedacht.

Re: Rücktritt eines Spartenleiters, Einsatz Ersatz kommissarisch
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2020

Eine solche kommissarische Übernahme des Amts wäre nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich regelt. Sonst muss neu gewählt werden.

Re: Rücktritt eines Spartenleiters, Einsatz Ersatz kommissarisch
von: Rosenresli ()
Datum: 23.02.2020

Danke für die Antwort.
Aber im Amt bleiben und Aufgaben an jemand anderes übertragen geht schon oder?

Re: Rücktritt eines Spartenleiters, Einsatz Ersatz kommissarisch
von: W, Pfeffer ()
Datum: 23.02.2020

Ja, aber der Amtsträger bleibt verantwortlich (und evtl. haftbar),