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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Turnusmäßige Wahl vergessen
von: Rosenresli ()
Datum: 31.01.2020

Hallo liebes Forum,
in der Einladung zur JHV wurde turnusmäßig die Wahl eines Obmannes mit aufgeführt. Dieser hat das Erscheinen bei der JHV schlicht und einfach vergessen. Damit auch für seine evtl. Abwesenheit keine Absichterklärung abgegeben, sich zur Wahl zu stellen und ggf. bei Mitgliederwahl dieses Amt auch anzunehmen. Die gesamte Abteilung glänzte durch Abwesenheit. Daher wurde für diese Sparte keine Wahl vorgenommen.
Wie ist es dann jetzt mit dem Posten des Obmannes? Hat der Mann jetzt den Posten verloren oder kann er ganz normal im nächsten Jahr gewählt werden und bleibt bis dahin als Obmann im Amt? Oder führt er das Amt nur kommissarisch?

Danke für eure Hilfe!
Rosenresli

Re: Turnusmäßige Wahl vergessen
von: Michael Röcken ()
Datum: 02.02.2020

Guten Morgen,
wenn in der Satzung zu der Amtszeit des Obmanns nicht aufgeführt ist, dass er "bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt", steht er nun ohne Amt dar und kann sein Amt auch nicht weiter ausüben.

Viele Grüße aus dem verregneten Bonn!

Michael Röcken

Re: Turnusmäßige Wahl vergessen
von: Rosenresli ()
Datum: 02.02.2020

Danke für die Antwort. Ich hatte das auch so in Erinnerung, war mir aber nicht mehr ganz so sicher - sowas gab es bei uns noch nie......

Herzliche Grüße
Rosenresli