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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
zuständigkeit amtsgericht
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 31.01.2020

Hallo,

auf unserer nächsten MV soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Außerdem möchten wir eine Satzungsänderung beschließen: der Sitz des Vereins soll verlegt werden (in ein anderes Bundesland).

Muss dann beim alten Amtsgericht beides angezeigt werden oder erst einmal nur die Verlegung des Sitzes und beim neuen zuständigen Amtsgericht dann die Vorstandsänderung?

Danke für die Unterstützung!

Re: zuständigkeit amtsgericht
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2020

Es wird nur beim neuen Registergericht angemeldet. Bei alten abgemeldet werden muss nicht.