zuständigkeit amtsgericht
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 31.01.2020
Hallo,
auf unserer nächsten MV soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Außerdem möchten wir eine Satzungsänderung beschließen: der Sitz des Vereins soll verlegt werden (in ein anderes Bundesland).
Muss dann beim alten Amtsgericht beides angezeigt werden oder erst einmal nur die Verlegung des Sitzes und beim neuen zuständigen Amtsgericht dann die Vorstandsänderung?
Danke für die Unterstützung!