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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übergabe des Finanz-Ordners und fehlende Überweisung meiner Auslagen
von: Sana ()
Datum: 28.01.2020

Hallo,

zum 31.12.2019 bin ich auf eigener Wunsch als 2. Vorsitzende eines Kulturvereins zurück getterten. Bei einer ordentlicher Mitgliederversammlung wurde ich entlastet und aus dem Amt verabschiedet. Nun soll ich noch dm 1. Vorsitzendem den Finanz-Ordner übergeben. Dieser ist fertig und die Übergabe soll an diesem Donnerstag stattfinden-

Nun hatte ich im Jahr 2019 einige Zahlungen/Käufe getätigt, die ich vorausgelegt habe. Diese habe ich in eine Rechnung zusammengefasst und dem 1. Vorstand am 24.01 per E-Mail geschickt mit der Bitte den Betrag binnen 5 Tage zu überweisen.

Leider wurde diese Überweisung bis heute nicht getätigt. Da der 1. Vst. bereits andere Rechnungen nicht überwiesen hat, befürchte ich, dass es im Fall meiner Rechnung auch sein könnte. Übrigens, dieses Verhalten war auch einer der Gründe warum ich den Vorstand verlassen habe.

Daher die Frage: darf ich die Übergabe des Finanz-Ordners als Druckmittel benützen? Auch habe ich immer noch den Zugang zum Vereinskonto. Könnte ich den Betrag an mich überweisen? Bis jetzt haben wir auch keinen Protokoll der ordentlicher Mitgliederversammlung erhalten.

Vielen Dank voraus
Feedback auch an arkaeva@icloud.com
Sana

Re: Übergabe des Finanz-Ordners und fehlende Überweisung meiner Auslagen
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2020

Ein Zurückbehaltungsrecht bei den Unterlagen gibt es nicht. Dafür wäre nämlich nach § 273 BGB erforderlich, dass die Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis stammen. Das ist hier m.E. nicht der Fall.

Ein Zugriff auf das Konto ist sicher keine gute Idee. Es sollte also der Rechtsweg gewählt werden.