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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neuwahl nach Satzungsänderung
von: Aufsteiger ()
Datum: 27.01.2020

Schönen Guten Morgen!

Könnt Ihr mir netterweise ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt beantworten?

Bei unserem Sportverein stehen im April Neuwahlen an und wir planen eine Veränderung der Vorstandsstruktur. Bislang gibt es einen ersten und zweiten Vorsitzenden, einen Geschäftsführer, Kassierer, Jugendleiter sowie drei spezielle Abteilungsleiter und drei Beisitzer. Zukünftig soll es eine Doppelspitze geben, von denen einer weiterhin auch Geschäftsführer sein soll, dazu mehrere Teamleiter (Finanzen, Kommunikation, Senioren, Jugend usw.). Die jeweiligen Teams bestehen dann aus mehrere Personen, die aber nicht im Vorstand angesiedelt sind.

Nun die Fragen:

- Können die notwendige Satzungsänderung und die Neuwahlen in einer Mitgliederversammlung behandelt werden oder muss die Satzungsänderung erst genehmigt und eingetragen werden, um dann in einer zweiten Versammlung die Neuwahlen durchführen zu können?

- Wie benennt man die Doppelspitze offiziell? Sind das dann beides einfach "Vorsitzende" ohne "erster/zweiter" oder welche Bezeichnung verwendet man da?

- Muss man zwingend einen Geschäftsführer wählen oder reicht es aus, wenn wir das intern im Vorstand beschließen, wer von der Doppelspitze die Geschäfte führt? Gesetzlich ist es m.E. doch ohnehin so, dass davon ausgegangen wird, dass der Vorstand die Geschäfte führt oder?

- Wie formulieren wir es in der Satzung, damit wir bei den Teams flexibel sind und nicht jedesmal die Satzung ändern müssen, wenn ein Team wegfällt oder ein neues geschaffen wird?

- ist es möglich, die Satzung so zu verfassen, dass sowohl eine Doppelspitze als auch ein einzelner erster Vorsitzender möglich sind? Damit wir nicht wieder die Satzung ändern müssen, wenn es später irgendwann mal wieder einen ersten und zweiten Vorsitzenden geben sollte.

- Habt Ihr sonst noch einen Rat, was wir zwingend beachten müssen?

Danke vorab und einen schönen Wochenstart!

LG Thomas

Re: Neuwahl nach Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2020

- Können die notwendige Satzungsänderung und die Neuwahlen in einer Mitgliederversammlung behandelt werden oder muss die Satzungsänderung erst genehmigt und eingetragen werden, um dann in einer zweiten Versammlung die Neuwahlen durchführen zu können?

# Ja, das geht. Es mus nur auf die Reihenfolge geachtet werden.


- Wie benennt man die Doppelspitze offiziell? Sind das dann beides einfach "Vorsitzende" ohne "erster/zweiter" oder welche Bezeichnung verwendet man da?

# Aus der Satzung muss nur verhorgehen, dass es sich um Vorstandsmitglieder handelt, bei der Beizeichnung ist der Verein völlig frei. "Vorsitzende" ist ja ein guter Begriff, die müssen auch nicht durchnummeriert werden.


- Muss man zwingend einen Geschäftsführer wählen oder reicht es aus, wenn wir das intern im Vorstand beschließen, wer von der Doppelspitze die Geschäfte führt? Gesetzlich ist es m.E. doch ohnehin so, dass davon ausgegangen wird, dass der Vorstand die Geschäfte führt oder?

# Genau. Das Vereinsrecht kennt den Begriff des Geschäftsführers nicht. Geschäftsführungsbefügnis hat automatisch der Vorstand.


- Wie formulieren wir es in der Satzung, damit wir bei den Teams flexibel sind und nicht jedesmal die Satzung ändern müssen, wenn ein Team wegfällt oder ein neues geschaffen wird?
# Mit einer Kann-Regelung.

Also: "Die Mitgliederversammlung kann die und die Teams usf. berufen..."


- ist es möglich, die Satzung so zu verfassen, dass sowohl eine Doppelspitze als auch ein einzelner erster Vorsitzender möglich sind? Damit wir nicht wieder die Satzung ändern müssen, wenn es später irgendwann mal wieder einen ersten und zweiten Vorsitzenden geben sollte.

# Ja, aber man die Begriff auch ganz weglassen.
Es ist auch möglich, keine bestimmte Zahl festzzulegen. Es genügt eine Mindestzahl.

Re: Neuwahl nach Satzungsänderung
von: Aufsteiger ()
Datum: 29.01.2020

Vielen lieben Dank schon mal für die schnellen und kompetenten Antworten. Wenn noch weitere Fragen auftauchen, würde ich mich gerne noch mal melden. Super Service auf jeden Fall und auch sonst ein sehr spannendes Angebot (Seminare etc.), auf das wir ggf. noch mal zugreifen werden! Schönen Tag!