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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fristlose Kündigung einiger Mitglieder
von: Ralf ()
Datum: 26.01.2020

Hallo ich Mal wieder.

Bei uns im Verein gab es eine Grüppchenbildung einiger Leute die von dieser iniziiert zu einer Versuchten Revolte führte, die den Verein beinahe ruiniert hätte.

Diese haben am 22. Dezember weit nach einer fristgerechten (3 Monate zum Jahresende) fristlos gekündigt. Der Kündigungsgrund ist an den Haaren herbei gezogen, entbehrt jeder Grundlage und ist weder auch nur Ansatzweise durch die Satzung oder unseren sonstigen Ordnungen im Verein gedeckt. Soweit besteht Übereinstimmung im Vorstand.

Anders sieht es damit aus wie mit dieser Kündigung umzugehen ist.

1. In der Kündigung wird eine Bestätigung des Erhalts mit Zeitpunkt des Austrittstermins gefordert.

2. Es ist nur fristlos gekündigt worden, keine "ersatzweise fristgemäße Kündigung" ausgesprochen worden.

3. Es wurde natürlich die bestehende Einzugsermächtigung zurückgenommen. Was zur Folge hätte das der Jahresbeitrag bis Ende Februar überwiesen werden müsste.

Mein Gedanke war jetzt, ja ich gebe zu ich möchte für das unmögliche Verhalten in der Vergangenheit ungern auf die Beiträge verzichten, die Kündigung Kündigung sein zu lassen, die Gruppe im Glauben zu lassen alles wäre in ihrem Sinne und am Jahresende eine Bestätigung zum Ende des Jahres 2020 verschicken und den Mitgliedsbeitrag anzumahnen. Notfalls mit Mahnbescheid und dem ganzen Gerichtsgedöns.

Meine Vorstandskollegen sagen, "das kannst du nicht machen", die aus Ihrer Sicht ausgetretenen Mitglieder müssen wissen woran sie sind.

So nun zur eigentlichen Frage, wie muss ich reagieren.

Möglichkeit 1: die fristlose Kündigung zurückweisen ohne irgendwelche rechtlichen Folgen zu nennen und aus unserer Sicht davon ausgehen daß es noch Mitglieder sind deren Mitgliederrechte, so sagt es unsere Satzung, ruhen, solange der volle Jahresbeitrag nicht gezahlt wurde?

Möglichkeit 2 fristlose Kündigung zurückweisen, aber fristgerecht zum Ende 2020 bestätigen ohne weiter Mitgliederrechtliche Folgen aufzuführen, steht ja schließlich in der Satzung?

Möglichkeit 3 wie Möglichkeit 2 mit Aufklärung der Folgen obwohl es in der Satzung steht?

Oder gibt es noch eine Möglichkeit 4 die die einzig richtige wäre.

Wir möchten natürlich für eine evtl. gerichtliche Klärung kein Futter bieten.

Viel zu lesen, aber ich hoffe es interessiert auch den ein oder anderen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung!

Viele Grüße
Ralf

Re: Fristlose Kündigung einiger Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2020

Wenn Sie die Mitglieder ohnehin loswerden wollen. Würde ich Möglichkeit 2 wählen.
Das ist rechtlich zulässig, weil eine Kündigung im Einvernehmen auch ohne Rücksicht auf Fristen und die Wirksamkeit der Kündigung zulässig ist.

Re: Fristlose Kündigung einiger Mitglieder
von: Ralf ()
Datum: 26.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Wenn Sie die Mitglieder ohnehin loswerden wollen.
> Würde ich Möglichkeit 2 wählen.
> Das ist rechtlich zulässig, weil eine Kündigung im
> Einvernehmen auch ohne Rücksicht auf Fristen und
> die Wirksamkeit der Kündigung zulässig ist.


Also in etwa so?

Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Kündigung vom 22.12.2019,
sowie den fristgemäßen Austrittstermin, aus dem xyz e.V., zum 31.12.2020.

Re: Fristlose Kündigung einiger Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2020

Ja, genau.

Re: Fristlose Kündigung einiger Mitglieder
von: Ralf ()
Datum: 26.01.2020

Vielen Dank

Jetzt fällt mir gerade folgendes ein.

2 dieser Revolte Gruppe, sind erst nach dem Kündigungsfristtermin 30.09. in den Verein eingetreten.
Diese, das war bisher einheitliche Meinung im Vorstand wollten wir aus Kulanz, weil eben erst nach dem Kündigungstermin eingetreten, zum 31.12.2019 aus dem Verein austreten lassen. Ja ich weiß wir haben ein zu weiches Herz. :)

Jetzt macht sich bei mir, der Grundsatz der Gleichberechtigung breit.
Könnten wir uns damit selbst einen Strick drehen bzw. den anderen, die wir erst zum 31.12.2020 austreten lassen wollen Futter für eine gerichtliche Auseinandersetzung bieten?
Können diese sich darauf berufen, oder liegt es im Ermessen des Vereins wie er mit einer Kündigung umgeht? Die 2 sind Familienmitglieder der anderen, die es also mitbekommen würden.

Re: Fristlose Kündigung einiger Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2020

Hier gilt grundsätzilch die Satzung. Eine Austritt zu einem früheren Datum ist nur einvernehmlich möglich. Insofern sehe ich da keine Möglichkeit, rechtlich anzuknüpfen.
Grundsätzlich ist das natürlich keine optimale Vorgehensweise.