Re: Stimmrecht Jugendliche in der JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 20.01.2020
Hallo,
vlt. war die Fragestellung etwas unglücklich - daher nochmals eine ausführlichere Erklärung:
Wir haben Mitglieder auch im Alter von 8 - 17 Jahren. Hier ist von Interesse, ob diese für sich abstimmen dürfen, d. h. ich habe in dieser Altersgruppe z. B. 10 Mitglieder, diese dürfen dann alle abstimmen und an der Wahl teilnehmen, was dann 10 Stimmen ergibt. Die Mitgliedsanträge für den Verein sind alle von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Damit erklären sich dann die Eltern doch damit einverstanden, dass die Kinder selbst abstimmen dürfen? Im Mitgliedsantrag selbst steht nichts über ein selbständiges Stimmrecht dieser Altersgruppe.
Der 2. Fall bezieht sich auf ein 11jähriges Mitglied, dass nicht selbst aus Krankheitsgründen an der Versammlung teilnehmen kann. Die Erziehungsberechtigten sind ebenfalls Mitglied im Verein. In dem Fall würde dann die Stimme der 12jährigen unter den Tisch fallen wegen Nichtanwesenheit? Die Eltern dürften ja für sich abstimmen. Es ist also nicht möglich, dass z. B. der Vater das Stimmrecht in diesem Fall übertragen bekommt?
In der Satzung steht explizit nichts über Stimmübertragung, d. h. faktisch kann keine Stimme übertragen, was dann für alle gilt?
Sorry für die nochmals genaue Nachfrage, ist ja aber wichtig für die Wahl.
Herzlichen Dank für die Beantwortung der nochmaligen Nachfrage!
Rosenresli