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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht Jugendliche in der JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 19.01.2020

Guten Abend,
wir haben hier demnächst eine Jahreshauptversammlung. In der Satzung ist nichts festgeelgt, dass Jugendliche nicht abstimmen dürfen. "Alle anderen Mitglieder (davor ging es um Fördermitglieder) haben die gleichen Rechte und Pflichten, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen anderen Regelungen enthalten." lautet der Passus in der Satzung.
Das würde dann doch bedeuten, dass Minderjährige zwischen 7 und einschließlich 17 Jahren ebenfalls abstimmen dürfen? Die Mitgliedsanträge sind selbstverständlich auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.

Eine Stimmübertragung besteht in der Satzung nicht; wird auch nicht gewollt. Was ist in Fällen, in der das Kind krankheitsbedingt nicht an der JHV teilnehmen kann? Darf da der Erziehungsberechtigte dann abstimmen FÜR das Kind?

Kann mir jemand die beiden Fragen beantworten?
Viele Grüße
Rosenresli

Re: Stimmrecht Jugendliche in der JHV
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2020

Eine Stimmübertragung besteht in der Satzung nicht; wird auch nicht gewollt. Was ist in Fällen, in der das Kind krankheitsbedingt nicht an der JHV teilnehmen kann? Darf da der Erziehungsberechtigte dann abstimmen FÜR das Kind?

Nein der Erziehungsberechtigt muss bei beschränkt Geschäftsfähigen im Einzelfall zustimmen. Er hat aber selbst keine Mitgliedschaftsrechte.
Ohne Anwesenheit des minderjährigen Mitglieds haben also auch die Eltern keine Teilnahmerecht.

Re: Stimmrecht Jugendliche in der JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 20.01.2020

Hallo,
vlt. war die Fragestellung etwas unglücklich - daher nochmals eine ausführlichere Erklärung:
Wir haben Mitglieder auch im Alter von 8 - 17 Jahren. Hier ist von Interesse, ob diese für sich abstimmen dürfen, d. h. ich habe in dieser Altersgruppe z. B. 10 Mitglieder, diese dürfen dann alle abstimmen und an der Wahl teilnehmen, was dann 10 Stimmen ergibt. Die Mitgliedsanträge für den Verein sind alle von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Damit erklären sich dann die Eltern doch damit einverstanden, dass die Kinder selbst abstimmen dürfen? Im Mitgliedsantrag selbst steht nichts über ein selbständiges Stimmrecht dieser Altersgruppe.
Der 2. Fall bezieht sich auf ein 11jähriges Mitglied, dass nicht selbst aus Krankheitsgründen an der Versammlung teilnehmen kann. Die Erziehungsberechtigten sind ebenfalls Mitglied im Verein. In dem Fall würde dann die Stimme der 12jährigen unter den Tisch fallen wegen Nichtanwesenheit? Die Eltern dürften ja für sich abstimmen. Es ist also nicht möglich, dass z. B. der Vater das Stimmrecht in diesem Fall übertragen bekommt?
In der Satzung steht explizit nichts über Stimmübertragung, d. h. faktisch kann keine Stimme übertragen, was dann für alle gilt?
Sorry für die nochmals genaue Nachfrage, ist ja aber wichtig für die Wahl.
Herzlichen Dank für die Beantwortung der nochmaligen Nachfrage!
Rosenresli

Re: Stimmrecht Jugendliche in der JHV
von: pfeffer ()
Datum: 20.01.2020

Die Mitgliedsanträge für den Verein sind alle von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Damit erklären sich dann die Eltern doch damit einverstanden, dass die Kinder selbst abstimmen dürfen?

# Nein, das bedürfte einer ausdrücklichen Erklärung.

Im Mitgliedsantrag selbst steht nichts über ein selbständiges Stimmrecht dieser Altersgruppe.

# Das ergibt sich aus der Mitgliedschaft - auch bei beschränkt Geschäftsfähigen.

Der 2. Fall bezieht sich auf ein 11jähriges Mitglied, dass nicht selbst aus Krankheitsgründen an der Versammlung teilnehmen kann. Die Erziehungsberechtigten sind ebenfalls Mitglied im Verein. In dem Fall würde dann die Stimme der 12jährigen unter den Tisch fallen wegen Nichtanwesenheit?

# Genau. Eine Stimmrechtsübertragung wäre nur möglich, wenn die Satzung das vorsieht.

Es ist also nicht möglich, dass z. B. der Vater das Stimmrecht in diesem Fall übertragen bekommt?

# Nur mit entsprechender Satzungsregelung.

In der Satzung steht explizit nichts über Stimmübertragung, d. h. faktisch kann keine Stimme übertragen, was dann für alle gilt?

# Ganz richtig.

Re: Stimmrecht Jugendliche in der JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 20.01.2020

Danke für die Info!