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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neues Mitglied Einladung zur Mitgliederversammlung
von: Elektroschocker ()
Datum: 18.01.2020

Hallo zusammen!

Ich stehe gerade vor einer Frage, wo ich nicht so recht weiterkomme.
Ein neues Mitglied hat zum 16.01. (Datum, Unterschrift) einen Mitgliedsantrag ausgefüllt und dem Verein zukommen lassen. Eintrittsdatum auf dem Antrag hat das Mitglied Rückwirkend zum 01.01.20 angegeben, was ja heutzutage nichts seltenes ist. Der Vorstand hat den Antrag genehmigt.

Wie verhält es sich jetzt, wenn am 31.01. eine schon ordentlich einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung stattfindet.
Grundsätzlich gilt ja, dass jedes Mitglied eine Teilnahmeberechtigung an der Mitgliederversammlung hat. Dem ist ja nicht entgegen zu setzen.
Da aber das neue Mitglied zur a.o. MV schriftlich per Brief mit einer Frist von 3 Wochen lt. Satzung geladen werden müsste, diese Frist aber nicht mehr ausreicht, bin ich jetzt etwas überfragt wie sich das ganze verhält und wie wir das ganze satzungsgemäß in "trockene Tücher" bringen.

Wer weiß hierzu einen Rat?

Re: Neues Mitglied Einladung zur Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2020

Das kann und darf kein Problem sein. Ansonsten müsste man ja bei Neueintritten regelmäßig die Mitgliederversammlung verschieben.
Das Neumitglied muss also damit leben, dass es "verspätet" eingeladen wird.