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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zusätzlichen Beisitzer
von: Marko ()
Datum: 16.01.2020

Folgendes Anliegen:

Wir sind Verein als e.V. mit Satzung.
In der Satzung steht beim erweiterten Vorstand (Beisitzer), dass er, wie der Vorstand, von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Wahlen waren 2019 und erst wieder 2021.
Wegen zusätzlichen Aufnahmen in den erweiterten Vorstand steht sonst nichts in der Satzung.

Jetzt wollen wir einen zusätzlichen Beisitzer aufnehmen.
Ein Mitglied wäre auch bereit dazu, ab sofort als Beisitzer einzusteigen. Die normale Jahreshauptversammlung für 2020 findet nächste Woche. Jetzt wäre unser Gedanke, wenn der Vorstand dieses Mitglied heute als Beisitzer aufnimmt und dann den neuen Beisitzer nächste Woche von den Mitgliedern bestätigen zu lassen.
Wäre das möglich ?

Re: Zusätzlichen Beisitzer
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2020

Ist die Zahl der Personen im erweiterten Vorstand nicht festgelegt?
Wenn ein Beisitzer hinzukommt, hat er, solange er nicht satzungsgemäß bestellt (also durch die MV gewählt) ist, nur einen Gaststatus im Vorstand. Der Vorstand kann (!) ihn also an seinen Sitzungen teilnehmen lassen. Ein Stimmrecht wäre aber ausgeschlossen.

Re: Zusätzlichen Beisitzer
von: Marko ()
Datum: 16.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Ist die Zahl der Personen im erweiterten Vorstand
> nicht festgelegt?

In der Satzung steht: "Die Anzahl der Beisitzer kann von der Mitgliederversammlung frei bestimmt werden."


Bisher waren es immer 2 Beisitzer. Bei den Wahlen der JHV 2019 wurde nur ein Beisitzer gewählt, weil sich kein zweiter fand. Jetzt würde ein Mitglied gerne sofort als zweiter Beisitzer einsteigen.


> Wenn ein Beisitzer hinzukommt, hat er, solange er
> nicht satzungsgemäß bestellt (also durch die MV
> gewählt) ist, nur einen Gaststatus im Vorstand.
> Der Vorstand kann (!) ihn also an seinen Sitzungen
> teilnehmen lassen. Ein Stimmrecht wäre aber
> ausgeschlossen.

Dann würde er praktisch bis zu den ordnungsgemäßen Wahlen in 2021 den Gaststatus haben. Richtig ?

Re: Zusätzlichen Beisitzer
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2020

Ganz richtig, weil keine satzungsmäßige Bestellung vorliegt.