Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abkürzung nicht eingetragener Verein
von: attofi ()
Datum: 15.01.2020

Darf sich ein (noch) nicht eingetragener Verein mit "n.e.V" abkürzen?
Manchmal liest man auch "e.V. i.Gr." - was ist da der Unterschied? Darf man "e.V. i.Gr." nur nutzen, wenn die Vereinseintragung bereits im Gange ist?

Re: Abkürzung nicht eingetragener Verein
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2020

Die Abkürzung "e.V. i.Gr." kann benutzt werden, sobald die Gründungsversammlung stattgefunden hat.