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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Juristische Person als Gründungsmitglied
von: Ralf04 ()
Datum: 13.01.2020

Dürfen juristische Personen Gründungsmitglieder eines Vereins sein? In § 56 BGB ist das nicht spezifiziert.

Wenn ja: Angenommen der Geschäftsführer einer GmbH will privat und mit seiner GmbH bei der Gründung dem Verein beitreten, muss der die Satzung dann doppelt unterschreiben?

Re: Juristische Person als Gründungsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2020

Dürfen juristische Personen Gründungsmitglieder eines Vereins sein? In § 56 BGB ist das nicht spezifiziert.
# Ja, das ist allgemein anerkannt.

Wenn ja: Angenommen der Geschäftsführer einer GmbH will privat und mit seiner GmbH bei der Gründung dem Verein beitreten, muss der die Satzung dann doppelt unterschreiben?

# Ja, das wären zwei Mitgliedschaften.

Re: Juristische Person als Gründungsmitglied
von: Ralf04 ()
Datum: 27.01.2020

Darf eine juristische Person auch dann Gründungsmitglied sein, wenn juristische Personen laut Satzung Fördermitglieder sind und somit kein Wahl- und Stimmrecht haben?

Re: Juristische Person als Gründungsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2020

Formal juristisch ist der Gründungsablauf folgender: Es wird zunächst über die Gründung und die Satzung abgestimmt. Hier dürfen sich auch stimmrechtslose Mitglieder beteiligen, weil die Satzung erst mit der Gründung wirksam wird und erst dann das Stimmverbot gilt.
Bei den weiteren Abstimmungen - vor allem zur Wahl des Vorstands - dürfen sich dann stimmrechtslose Mitglieder nicht mehr beteiligten.
Es gibt also kein Problem.

Re: Juristische Person als Gründungsmitglied
von: Ralf04 ()
Datum: 22.06.2020

> Wenn ja: Angenommen der Geschäftsführer einer GmbH will privat und mit seiner GmbH bei der Gründung dem Verein beitreten, muss der die Satzung dann doppelt unterschreiben?

Eine Frage dazu noch: wir haben eine Anwesenheitsliste für das Gründungsprotokoll mit Vorname, Nachname und Unterschrift. Was trägt die GmbH hier ein? Den Namen des gesetzlichen Vertreters oder den Firmennamen? Oder sogar beides?

Wenn der gesetzliche Vertreter auch privat beitritt, hat er ja schon unterschrieben, muss das aber sicherlich nochmal, richtig?

Auf der Satzung unterschreibt er doppelt, das ist klar, dort haben wir nämlich Unterschriftszeilen eingefügt, unter denen der Name des Mitglieds steht.

Re: Juristische Person als Gründungsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2020

# Eine Frage dazu noch: wir haben eine Anwesenheitsliste für das Gründungsprotokoll mit Vorname, Nachname und Unterschrift. Was trägt die GmbH hier ein? Den Namen des gesetzlichen Vertreters oder den Firmennamen? Oder sogar beides?

Beides

# Wenn der gesetzliche Vertreter auch privat beitritt, hat er ja schon unterschrieben, muss das aber sicherlich nochmal, richtig?

Ja, das sind dann ja zwei separate Mitgliedschaften.