Re: Juristische Person als Gründungsmitglied
von: Ralf04 ()
Datum: 22.06.2020
> Wenn ja: Angenommen der Geschäftsführer einer GmbH will privat und mit seiner GmbH bei der Gründung dem Verein beitreten, muss der die Satzung dann doppelt unterschreiben?
Eine Frage dazu noch: wir haben eine Anwesenheitsliste für das Gründungsprotokoll mit Vorname, Nachname und Unterschrift. Was trägt die GmbH hier ein? Den Namen des gesetzlichen Vertreters oder den Firmennamen? Oder sogar beides?
Wenn der gesetzliche Vertreter auch privat beitritt, hat er ja schon unterschrieben, muss das aber sicherlich nochmal, richtig?
Auf der Satzung unterschreibt er doppelt, das ist klar, dort haben wir nämlich Unterschriftszeilen eingefügt, unter denen der Name des Mitglieds steht.