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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fragen zum Vorstand
von: Ralf04 ()
Datum: 13.01.2020

Hallo,

wir planen aktuell die Gründung eines eingetragenen Vereins. Zu Beginn soll ich alleiniges Vorstandsmitglied sein. Im Satzungsentwurf steht folgendes:

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§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten.
3. Verschiedene Vorstandsämter können in einer Person vereinigt werden.
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Nun zu meinen Fragen:
a) Aufgrund § 8 Abs. 3 ist keine Satzungsänderung notwendig, wenn nun ein zweites Vereinsmitglied in den Vorstand wechselt und beispielsweise den Kassierer übernimmt, richtig?
b) Im Vereinsregister werden nicht alle Vorstandsmitglieder eingetragen, sondern nur die Vorstandsmitglieder, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB vertreten. Wir müssten also nur eine Änderung des Vorsitzenden (aufgrund § 8 Abs. 2) dem Amtsgericht mitteilen, richtig?

Herzlichen Dank!
Ralf

Re: Fragen zum Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2020

a) Aufgrund § 8 Abs. 3 ist keine Satzungsänderung notwendig, wenn nun ein zweites Vereinsmitglied in den Vorstand wechselt und beispielsweise den Kassierer übernimmt, richtig?

# Ja, das geht so. Man kann aber auch gleich die Zahl der Vorstandsmitglieder offen halten. Es genügt eine Mindestzahl.
Es macht eigentlich wenig Sinn, 4 Ämter vorzuseheh, von denen dann nur ein oder zwei besetzt werden.

b) Im Vereinsregister werden nicht alle Vorstandsmitglieder eingetragen, sondern nur die Vorstandsmitglieder, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB vertreten. Wir müssten also nur eine Änderung des Vorsitzenden (aufgrund § 8 Abs. 2) dem Amtsgericht mitteilen, richtig?

# Das ist richtig.

Re: Fragen zum Vorstand
von: Ralf04 ()
Datum: 13.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Es macht eigentlich wenig Sinn, 4 Ämter
> vorzuseheh, von denen dann nur ein oder zwei
> besetzt werden.

Danke für die Antwort. Es werden aber alle 4 Ämter besetzt, jedoch durch die gleiche Person. Ist es trotzdem unschön?

Re: Fragen zum Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2020

Die Frage ist halt, wozu man so viele Ämter braucht, wenn es ersichtlich nicht genug Personen dafür gibt.

Re: Fragen zum Vorstand
von: Ralf04 ()
Datum: 13.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Die Frage ist halt, wozu man so viele Ämter
> braucht, wenn es ersichtlich nicht genug Personen
> dafür gibt.

Die Frage ist berechtigt. Idee war eben, falls man diese Ämter später mal benötigen würde, die Satzung nicht ändern zu müssen.
Solange das alles von einer Person gestemmt werden kann, übt eben diese eine Person alle Ämter gleichzeitig aus. Und man behält sich vor, diese später bei Bedarf mal an andere Personen abzugeben.