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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frage zur Satzung
von: okasan ()
Datum: 11.01.2020

Hallo,

ich stehe kurz vor der Gründung eines Vereins, dafür arbeiten wir schon an einer Satzung. Wir wollen zunächst als nicht-rechtsfähiger Verein agieren, da wir noch nicht sieben Mitglieder haben werden und wir auch zunächst nicht aktiv um Mitglieder werben möchten.

In der Satzung soll ja nach § 57 stehen, ob der Verein eingetragen werden soll oder nicht. Der Verein soll ja irgendwann mal eingetragen werden. Ist es somit möglich, in die Satzung folgendes einzubringen?:

'Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."'

Re: Frage zur Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2020

Ja, die tatsächliche Eintragung ist dann eine vereinsinterne Angelegenheit. Solange also kein Mitglied das moniert, interessiert das niemand.
Nur wenn die Gemeinnützigkeit beantragt werden soll, wäre das darüberhinaus ein Thema, weil die regelmäßig erst mit Eintragung gewährt wird.