Frage zur Satzung
von: okasan ()
Datum: 11.01.2020
Hallo,
ich stehe kurz vor der Gründung eines Vereins, dafür arbeiten wir schon an einer Satzung. Wir wollen zunächst als nicht-rechtsfähiger Verein agieren, da wir noch nicht sieben Mitglieder haben werden und wir auch zunächst nicht aktiv um Mitglieder werben möchten.
In der Satzung soll ja nach § 57 stehen, ob der Verein eingetragen werden soll oder nicht. Der Verein soll ja irgendwann mal eingetragen werden. Ist es somit möglich, in die Satzung folgendes einzubringen?:
'Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."'