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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins
von: Ralf04 ()
Datum: 06.01.2020

Hallo,

gibt es eine Vorschrift, wie genau der Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins in der Satzung definiert werden muss? Müssen auch die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks aufgeführt werden?

Vielen Dank.
Ralf04

Re: Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020

Gibt es eine Vorschrift, wie genau der Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins in der Satzung definiert werden muss?
# Hier kann allenfalls das Registergericht Fragen haben, wenn ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt.

Müssen auch die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks aufgeführt werden?
# Nein, aber es darf sich daraus kein wirtschaftlicher Zweck ergeben - wen also z.B. die Satzungszwecke aus dem Betrieb eines Handelsgeschäfts finanziert werden sollen.

Re: Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins
von: Ralf04 ()
Datum: 06.01.2020

Vielen Dank für die Antwort.

Wäre es demnach ratsam, den Zweck in der Satzung möglichst allgemein zu halten, um den größtmöglichen Spielraum bei den Tätigkeiten des Vereins zu haben?

Re: Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020

Das ist dann eine vereinsinterne Angelegenheit. Bei nicht gemeinnützigen Vereinen interessiert die Einhaltung der Satzungszwecke ja zunächst nur die Mitglieder. Das Registergericht würde sich nur einschalten, wenn der Verein mehr als nur im Nebenzweck wirtschaftlich tätig ist.
Dazu kämen evtl. steuerliche Folgen und Fragen der Gewerbeanmeldung.