Re: Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020
Gibt es eine Vorschrift, wie genau der Zweck eines nicht gemeinnützigen Vereins in der Satzung definiert werden muss?
# Hier kann allenfalls das Registergericht Fragen haben, wenn ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt.
Müssen auch die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks aufgeführt werden?
# Nein, aber es darf sich daraus kein wirtschaftlicher Zweck ergeben - wen also z.B. die Satzungszwecke aus dem Betrieb eines Handelsgeschäfts finanziert werden sollen.