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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verbuchung von amazon smiles
von: Phobos ()
Datum: 04.01.2020

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Unser gemeinnütziger Verein (Tierschutz) ist bei amazon smile gemeldet. Nun haben wir die erste Gutschrift erhalten. In welchen Geschäftsbereich fallen diese Einnahmen?

Viele Grüße und Danke,
Daniela

Re: Verbuchung von amazon smiles
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2020

Das hängt davon ab, ob Ihre Organisation aktiv für AmazonSmile wirbt
Wenn ja, muss die Zahlung als Werbeeinnahme behandelt werden (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftbetrieb und umsatzsteuerbar).
Wenn nein, handelt es sich um eine Spende.

Re: Verbuchung von amazon smiles
von: Phobos ()
Datum: 05.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Das hängt davon ab, ob Ihre Organisation aktiv für
> AmazonSmile wirbt
> Wenn ja, muss die Zahlung als Werbeeinnahme
> behandelt werden (steuerpflichtiger
> wirtschaftlicher Geschäftbetrieb und
> umsatzsteuerbar).
> Wenn nein, handelt es sich um eine Spende.


Danke für die Antwort. Wir haben es mal auf Facebook gebracht, bewerben es aber sonst nicht weiter.
Lt. der Amazon smiles Seite handelt es sich nicht um Spenden, da Amazon Smile damit wirbt, gemeinnützige Vereine zu unterstützen und sie daher auch auf die Ausstellung von ZWBs verzichten.

Wir haben kein Gewerbe angemeldet. Können wir das dann trotzdem in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchen? Wir sind USt-befreit und das wäre der einzige Posten, der dann dort reingebucht wird.

Re: Verbuchung von amazon smiles
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020

Lt. der Amazon smiles Seite handelt es sich nicht um Spenden, da Amazon Smile damit wirbt, gemeinnützige Vereine zu unterstützen und sie daher auch auf die Ausstellung von ZWBs verzichten.
# Diese Begründung ist nicht schlüssig. Aber das spielt für den Verein keine Rolle, wenn er keine Spendenbescheinigung ausstellt.

Wir haben kein Gewerbe angemeldet. Können wir das dann trotzdem in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchen?
# Ich sehe wie gesagt mangels Gegenleistung keine wirtschaftliche Tätigkeit. Dass Amazon das als Werbeausgaben behandelt, bedeutet nicht, dass das auch für den Verein gilt.

Wir sind USt-befreit und das wäre der einzige Posten, der dann dort reingebucht wird.
# Es gilt ja zunächst einmal die Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro.
Umsatzsteuerbefreit ist aber niemals der Verein als solcher, sondern nur bestimmte Leistungen.