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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Jugendspieler, die 18 werden
von: Dominik ()
Datum: 29.12.2019

Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand Erfahrungswerte und kann den folgenden Fall (rechtlich) einordnen?

Wir haben Mitglieder, für die die Erziehungsberechtigten, die Mitgliedschaft abgeschlossen haben, da die Mitglieder unter 18 sind.
Zudem zahlen die Erziehungsberechtigten den Beitrag.

Müssen diese Jugendlichen ab dem 18 Lebensjahr den Antrag nochmal neu unterzeichnen und fallen automatisch mit ihrem 18 werden aus dem Mitgliedsvertrag raus oder läuft das einfach bis zur Kündigung durch den Erziehungsberechtigen weiter.

Resultiert aus dem 18 werden ein Anspruch aus einem Vertrag zu kommen, den die Erziehungsberechtigten geschlossen haben, oder bleiben die Kündigungsfristen etc gleich?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Jugendspieler, die 18 werden
von: pfeffer ()
Datum: 29.12.2019

Rechtlich betrachtet muss es so sein, dass die Jugendlichen selbst die Mitgliedschaft erworben haben. Die Eltern haben lediglich die Zustimmung erteilt. Die Frage stellt sich demnach gar nicht.
Wenn sich aus den Beitrittserklärungen etwas anderes ergibt, wird das entsprechend umzudeuten sein.
Oder was steht im Beitrittsformular?

Re: Jugendspieler, die 18 werden
von: Dominik ()
Datum: 29.12.2019

Bei uns unterschreibt den Mitgliedsantrag der Erziehungsberechtige, wenn das Kind Minderjährig ist. Die Daten im Mitgliederformular sind die des Kindes.

Re: Jugendspieler, die 18 werden
von: pfeffer ()
Datum: 29.12.2019

Eigentlich müssten die Jugendlichen auch unterschreiben. Da es aber keine Formvorschriften für den Beitritt gibt, kann man das sicher so deuten, dass der Jugendliche beigetreten ist und die Unterschrift der Eltern nur die erforderliche Zustimmung bedeutet.