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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Absicherung Vorstand - Forderungen von 3ten bei Verkehrsunfall
von: Daniel Albert ()
Datum: 21.12.2019

Hallo,

wir hatten vor kurzem einen Vortrag zu Vereinsrecht und dein beiden § 670 Ersatz von Aufwendungen BGB Ersatzpflicht und § 31b Haftung von Vereinsmitgliedern BGB

Hier geht es uns um Fahrten für den Verein mit privaten Kfz. Wie kann sich der Verein gegen Schadenersatzforderungen von 3ten also der Unfallgeschädigten und dem Vereinsmitglied / Angestellte wenn das eigene Fahrzeug durch den Unfall beschädigt wurde, schützen

Gibt es dafür eine Versicherung oder kann man dies in der Satzung reduzieren ?

Gruß Daniel

Daniel Albert
Finanz- und Versicherungsvermittler
www.finanzberatung-albert.de

Re: Absicherung Vorstand - Forderungen von 3ten bei Verkehrsunfall
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2019

Die Unfallgeschädigten sind ja über die Kfz-Haftpflicht abgesichert. Für Ansprüche gegen den Verein braucht man eine Haftpflichtversicherung.

Re: Absicherung Vorstand - Forderungen von 3ten bei Verkehrsunfall
von: Daniel Albert ()
Datum: 04.01.2020

Welche Haftpflichtversicherung meinst du dann ? Welche würde denn solche Schänden übernehmen?

Re: Absicherung Vorstand - Forderungen von 3ten bei Verkehrsunfall
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2020

Eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die deckt Ansprüche aus gesetzlicher Haftung gegenüber dem Verein.
Abzuklären wäre aber, ob das auch für Organmitglieder bei Schäden bei Tätigkeiten für den Verein gilt.
Hier greift ja grundsätzlich eine Ersatzpflicht aus dem Auftragsverhältnis (§ 670 BGB).

Re: Absicherung Vorstand - Forderungen von 3ten bei Verkehrsunfall
von: Daniel Albert ()
Datum: 16.02.2020

Hallo, sry das ich jetzt erst Antworte aber ich bekomme hier keine email über eine neue Antwort. Bist du dir sicher das eine Vereinshaftpflicht da zahlt? Greift da nicht die Benzinklausel?

Daniel Albert
Finanz- und Versicherungsvermittler
www.finanzberatung-albert.de