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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Spielausschuss im Verein
von: Spieler Nr. 10 ()
Datum: 19.12.2019

Auszug aus der Satzung des Sportvereins...

§ 10 Der Spielausschuss

Der Spielausschuss besteht aus:
dem Vorsitzenden, der ein geprüfter Schiedsrichter auf Landesebene sein sollte aber nicht muss
dem 1. Beisitzer, der Stellvertreter des Vorsitzenden ist
dem 2. Beisitzer.
Alle drei Mitglieder des Spielausschusses müssen mind. geprüfte Schiedsrichter für Nachwuchs bzw. Kreisebene sein.

§ 11 Wahl und Amtszeit des Spielausschusses

Die Mitglieder des Spielausschusses werden von der MV jeweils für die Dauer von 3 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.

§ 12 Beschlüsse und Beschlussfassung des Spielausschusses

Der Spielausschuss trifft seine Entscheidungen unter Einhaltung der Spielordnungen des
Vereins und des Landes in Spielausschusssitzungen, auf schriftlichem oder telefonischen Wege mit anschließender schriftlicher Bestätigung der Mitglieder.
Jedes Mitglied des Spielausschusses hat eine Stimme.
Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen für die Sitzungen ist ohne Mitteilung einer Tagesordnung einzuhalten. Über die Beschlüsse des Spielausschusses ist zu Beweis-zwecken ein Beschlussprotokoll zu führen was von den Mitgliedern des Spielausschusses zu unterschreiben ist.

Hier nun der Hintergrund meiner 2 Fragen:

Der Vorsitzende des Spielausschusses ist zurückgetreten. Der Vorstand des Vereins versuchte in einzelnen Gesprächen mit 3 Personen einen Nachfolger kommissarisch bis zur nächsten MV einzusetzen. Leider wurde innerhalb eines halben Jahres kein komm. Nachfolger gefunden. Es gab keine freiwilligen Bewerbungen für den Einsatz zum komm. Vorsitzenden bis zur nächsten MV. Da die MV in den nächsten 2 Monaten stattfindet, wurde durch den Vorstand des Vereins beschlossen die beiden Beisitzer ihre Arbeit im Spielausschuss bis zur MV weitermachen zu lassen, um dann auf der MV einen neuen Vorsitzenden des Spielausschusses zu wählen.
Der Spielbetrieb musste weitergehen, die Beisitzer waren sich in allen Entscheidungen einig und deshalb stellt sich hier die Frage.

Frage 1.War der Spielausschuss bisher weiterhin mit 2 Personen beschlussfähig?

Frage 2: Ist der Spielausschuss bis zur MV weiterhin für zwei weitere Monate beschlussfähig?

Re: Spielausschuss im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2019

Für den Vorstand gilt nach herrschender Meinung, dass er nicht beschlussfähig ist, wenn Ämter vakant sind.
Das muss dann auch für andere Vereinsorgane gelten.

Re: Spielausschuss im Verein
von: Spieler Nr. 10 ()
Datum: 19.12.2019

Vakant heißt doch aber, das Amt steht zur Wahl auf der MV und dann ist das Amt erst auf der MV vakant. Oder??? Für die Zeit dazwischen kann der Vorstand das Amt komm. besetzen, jedoch konnte der Vorstand das Amt nicht komm. besetzten, weil keiner das Amt des zurückgetretenen 1. Vorsitzenden übernehmen wollte und keine Bewerber vorhanden waren. Der Spielausschuss muss doch beschlussfähig bleiben sonst droht der Spielbetrieb zu erliegen.

Re: Spielausschuss im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2019

Der Vorsitzende des Spielausschusses ist doch zurückgetreten? Dann ist das Amt vakant.



Edited 1 time(s). Last edit at 19.12.2019 by pfeffer.

Re: Spielausschuss im Verein
von: Sieler Nr. 10 ()
Datum: 09.01.2020

Der Vorstand ist aber laut Satzung beschlussfähig wenn einer von den drei sein Amt niederlegt. Was ist dann mit dem Spielausschuss?

Re: Spielausschuss im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2020

Ich fürchte, zu dieser Frage gibt es keine rechtliche Quelle.