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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übungsleiter Haftung
von: Ralf ()
Datum: 15.12.2019

Hallo,

Ich Versuche mein Anliegen Mal so deutlich wie möglich darzustellen.

Wir sind ein Hundesportverein.

Einer unserer Übungsleiter hatte vor 2 Wochen eine Schulter OP und wird voraussichtlich mehrere Monate Arbeitsunfähig krank geschrieben sein.

Er möchte jedoch auf dem Hundeplatz weiterhin als Übungsleiter stehen.

Könnte mir als Vorstand natürlich nur Recht sein, wenn da nicht immer wieder die Haftungsfrage um die Ecke käme.

Angenommen bei einer seiner Übungseinheiten stürzt er über einen Hund und versetzt sich wieder an der Schulter, dann würde doch wahrscheinlich unsere Haftpflichtversicherung stur stellen und von grober Fahrlässigkeit sprechen?

Bleibt die Haftung des Vereins, also letztendlich meine, von einer eventuellen Ablehnung der Versicherung unberührt?

Reicht es wenn ich mir eine Erklärung unterzeichnen lassen, das eine Haftung des Vereins während der Zeit der AU ruht?

Viele Grüße
Ralf

Re: Übungsleiter Haftung
von: pfeffer ()
Datum: 15.12.2019

Ich sehe hier keinen Haftungsfall, weil da kein Verschulden des Vereins vorliegt.
Ein Problem wäre es, wenn Dritte gefährdet sind, weil der Übungsleiter nicht voll einsatzfähig ist.

Re: Übungsleiter Haftung
von: Mieze ()
Datum: 15.12.2019

Hallo,

in dem geschilderten Fall wäre es ja eher eine Haftung des Hundehalters, über dessen Hund der Trainer gestürzt ist.

Der Hundehalter könnte dann vielleicht die Haftung ablehnen und sagen, sein Hund hat an der weiteren Verletzung oder der Verschlimmerung der Verletzung keine Schuld, weil der Trainer eh schon verletzt und deshalb nicht fit genug war, das Trainung zu leisten.

Und dann könnte die Versicherung des Trainers die Kostenübernahme für die weitere Behandlung ablehen wegen Eigenverschulden oder so.

Sehe ich das Problem richtig?

Re: Übungsleiter Haftung
von: pfeffer ()
Datum: 15.12.2019

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Hundehalter haftet, wenn der Trainer über den Hund stürzt, weil das ein spezifisches Risiko ist, auf das sich ein Trainer einstellen muss.
Hier kommen aber Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung durcheinander. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten verschuldensunabhängig.