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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Höhe finanzieller Förderung
von: MaxMutter ()
Datum: 06.12.2019

Ein gemeinnütziger Verein möchte eine Veranstaltung finanziell unterstützen. Gibt es dafür eine Richtschnur, in welcher Höhe die Fördequote zu wählen ist?

Beispiel: Eine Ausflugsfahrt wird für Jugendliche organisiert (nicht alle sind Vereinsmitglieder). Wieviel Prozent von den Kosten der einzelnen Teilnehmer darf der Verein übernehmen. Sind 100% möglich, oder gefährdet man dadurch die Gemeinnützigkeit, weil z.B: nicht verhältnissmäßig gefördert wird?

Re: Höhe finanzieller Förderung
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2019

Die Gemeinnützigkeit ist nur dann gefährdet, wenn die Ausgaben nicht satzungsbezogen sind.
Bei einer Ausflugsfahrt für Jugendliche wäre das in der Regel durch den Satzungszweck Jugendhilfe gedeckt. Ob es sich um Mitglieder handelt, spielt keine Rolle, wenn es nicht um Annehmlichkeiten geht.

Ansonsten gilt: Die Ausgaben müssen angemessen sein. Bei satzungsbezogenen Ausgaben dürfen auch 100% übernommen werden.

Re: Höhe finanzieller Förderung
von: MaxMutter ()
Datum: 08.12.2019

Danke für die Antwort.