Re: Stimmrecht abwählen
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2019
Auf der Mitgliederversammlung ist also abgestimmt worden ,wobei auch die gekündigten Mitglieder noch dabei waren wegen Stimmrecht. Bei dieser Abstimmung nun verloren die Mitglieder ihr Stimmrecht und somit Ihre Stimme für die Neuwahlen der zu besetzenden Vorstandsposten.
# Das ist nicht zulässig. Das Stimmrecht kann nur per Satzung entzogen werden, nicht mit Beschluss der Mitgliederversammlung. Es musste also die Satzung geändert werden.
Weil es um einen wesentlichen Eingriff in die Mitgliederrechte geht, ist der Beschluss von Anfang an unwirksam (nichtig). Er muss dazu nicht angefochten werden.
Alle Beschlüsse, bei denen der Stimmentzug zur Wirkung kam, sind anfechtbar.