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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht abwählen
von: hollyhad ()
Datum: 04.12.2019

Hallo erstmal.
Bin Vorstand in einem Verein mit zur Zeit 24 Mitgliedern.
Durch unvorhergesehende Vorkomnisse haben wir in der Vorstandschaft 2 zurücktretungen.
Es wurde also zur ausserordentliche Mitgliederversammlung fristgerecht einberufen. Dazu wurde auch ein Antrag eingereicht der Fristgemäß eingereicht wurde.
Der Antrag sah vor das Mitglieder die bis zum 31.12.2019 ihre Mitgliedschaft gekündigt haben auf diesem ende November abgehaltenen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht erhalten sollten.
Auf der Mitgliederversammlung ist also abgestimmt worden ,wobei auch die gekündigten Mitglieder noch dabei waren wegen Stimmrecht. Bei dieser Abstimmung nun verloren die Mitglieder ihr Stimmrecht und somit Ihre Stimme für die Neuwahlen der zu besetzenden Vorstandsposten.
Jetzt haben wir einen Anruf bekommen das die Mitglieder die ihr Stimmrecht verloren haben uns als Verein verklagen wollen aufgrund das sie ja ihr Stimmrecht verloren haben in dieser Wahl und das würde nicht gehen .

Wie sieht es Rechtlich nun aus. Kann mir einer mal Tips geben oder weiterhelfen.
Ich meine es ist Rechtens so wie wir es gemacht haben. Was soll ein Mitglied noch für die letzten 4 Wochen seiner Mitgliedschaft mitwählen dürfen wenn wir der Meinung sind das dadurch die Vorstandswahlen verfälscht werden.

Schönen Abend.

Re: Stimmrecht abwählen
von: Mt-aburg ()
Datum: 06.12.2019

Habe morgen Abend vorstandssitzung und da wäre es nicht schlecht bescheid zu wissen. Kann mir keiner helfen in der Sache.???

Re: Stimmrecht abwählen
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2019

Auf der Mitgliederversammlung ist also abgestimmt worden ,wobei auch die gekündigten Mitglieder noch dabei waren wegen Stimmrecht. Bei dieser Abstimmung nun verloren die Mitglieder ihr Stimmrecht und somit Ihre Stimme für die Neuwahlen der zu besetzenden Vorstandsposten.

# Das ist nicht zulässig. Das Stimmrecht kann nur per Satzung entzogen werden, nicht mit Beschluss der Mitgliederversammlung. Es musste also die Satzung geändert werden.
Weil es um einen wesentlichen Eingriff in die Mitgliederrechte geht, ist der Beschluss von Anfang an unwirksam (nichtig). Er muss dazu nicht angefochten werden.
Alle Beschlüsse, bei denen der Stimmentzug zur Wirkung kam, sind anfechtbar.

Re: Stimmrecht abwählen
von: Mt-aburg ()
Datum: 06.12.2019

Vielen Dank für die Antwort

Re: Stimmrecht abwählen
von: Mt-aburg ()
Datum: 06.12.2019

Habe jetzt doch noch ne frage.
Eine neue Wahl machen im Januar auf einer Mitgliederversammlung wäre ja kein Problem. Was oder wie sieht es jetzt aus mit den Mitgliedern die gekündigt hätten zum 31.12.2019. Bleibt diese Kündigung bestehen und sie sind dann keine Mitglieder mehr auf der Versammlung oder haben die irgendein Recht mitzuwählen.

Re: Stimmrecht abwählen
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2019

Das Stimmrecht endet mit der Mitgliedschaft. D.h. die Mitglieder können dann nicht mehr Mitstimmen.