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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt und Neubesetzung
von: boernie53 ()
Datum: 29.11.2019

Hallo, ich denke, das Thema war schon mal dran.
Unser Schriftführer ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Nächste MV ist im April des nächsten Jahres. Dann wollen wir einen neuen Schriftführer/in wählen. Eine Kandidatin haben wir. Kann sie kommissarisch schon bis dahin auf dem Posten arbeiten?

Im Voraus vielen Dank für Antworten

Re: Rücktritt und Neubesetzung
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2019

Kommissarische Vorstandsmitglieder sind nur möglich, wenn die Satzung das vorsieht.

Re: Rücktritt und Neubesetzung
von: boernie53 ()
Datum: 02.12.2019

Hallo,
unsere Satzung sagt, dass die MV Vorstandsmitglieder abwählen kann. Zur Neubesetzung steht nichts geschrieben. Aber: zur Unterstützung des Vorstandes können Kommissionen berufen werden. Denke mal, das ist DER Punkt, oder?

Viele Grüße,
boernie53

Re: Rücktritt und Neubesetzung
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2019

"Kommissionen" dürften etwas anderes sein als kommisarische Vorstandsmitglieder - zumal, wenn sie zur Unterstützung des Vorstands dienen und demnach nicht dem Vorstand angehören.
Der Vorstand kann also nur auf dem regulären Weg komplettiert werden - durch die MV.

Re: Rücktritt und Neubesetzung
von: boernie53 ()
Datum: 03.12.2019

Ich bedanke mich recht herzlich.
War einen Versuch wert.
Dann muss also ein Vorstandsmitglied aushilfsweise tätig werden.

Bis zum nächsten Mal,
boernie53