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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
JHV -Entlastung Tagesordnung
von: Sittingbull ()
Datum: 18.10.2019

Hallo zusammen,
der stellv.Vorstand ist zurück getreten vor 4 Monate jetzt im Nov.19 ist de JHV muss der Stellv. mit Namen auf der Tagesordnung stehen zur Entlastung oder reicht es wen es heißt " Entlastung des Vorstands".

Andere Frage das Mitglied XY ist nicht zur JHV eingeladen worden damit ist doch die JHV nicht rechtens oder? Die einladungen werden lt.Satzung per Mail oder Fax versendet wie soll ich,oder kann ich beweisen das ich keine Einladung bekommen habe .

Danke für die Infos,

Grüße Sittingbull

Re: JHV -Entlastung Tagesordnung
von: pfeffer ()
Datum: 21.10.2019

"Entlastung des Vorstands" genügt grundsätzlich, würde aber bedeuten, dass der gesamte Vorstand entlastet wird.

Wird ein Mitglieder nicht eingeladen, sind die Beschlüsse der MV zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar.
Im Allgemeinen ist schon das Nichteinladen eines Mitglieds ausreichend, die Anfechtung durchzusetzen.

Dass alle Mitglieder einladen wurden, muss der Vorstand nachweisen, nicht das Mitglied das Gegenteil.