Re: Stimmrecht
von: Daniel Boone ()
Datum: 18.11.2019
pfeffer schrieb:
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> Wie genau lautet denn die Satzungsregelung zur
> Aufnahme von Mitgliedern?
> Es kommt hier vor allem auch auf die
> Formerfordernisse an. D.h. ist z.B. Schriftform
> erforderlich?
> Wenn es keine besonderen Formerfordernisse gibt,
> kann eine konkludente Aufnahme erfolgen. Dann ist
> Mitglied, wer Beiträge zahlt und zur Versammlung
> eingeladen wird.
Folgendes steht in der Satzung
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Der entsprechende Antrag ist schriftlich beim Vereinsvorstand einzureichen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt.
Dieses ist schriftlich erfolgt und das neue Mitglied wurde durch den Vereinsvorstand aufgenommen.Es fehlt lediglich nur der Eintrag des Verbandes in die Satzung.
Hat das neue Mitglied, das konkludent schon Mitglied ist, Stimmrecht oder nicht? Auch muss das Mitglied zur Versammlung eingeladen werden?