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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht
von: Daniel Boone ()
Datum: 17.10.2019

Frage
Ein Dachverband hat mehrere Bezirksverbände.
Diese sind in der Satzung verankert.
Ein neuer Bezirksverband ist bereits durch den Dachverband aufgenommen und zahlt auch schon Beiträge für seine Mitglieder an den Dachverband.
Der neue Bezirksverband muss über eine Satzungsänderung in die Satzung eingetragen werden.
Da für diesen Bezirksverband bereits im zweiten Jahr Beiträge gezahlt werden besteht meine Frage darin ob der neue Bezirksverband bereits Stimmrecht auf einer Versammlung hat bevor er in die Satzung eingetragen wird, da er ja bereits schon alle Rechte und Pflichten durch die Aufnahme besitzt.Auch wenn dieser noch nicht eingetragen ist, so muss er doch schon als Mitglied behandelt werden, zu den Versammlungen eingeladen werden um dort sein Stimmrecht zu nutzen, oder liege ich hier falsch?

Re: Stimmrecht
von: Daniel Boone ()
Datum: 19.10.2019

So wie ich das sehe ist hier niemand in der Lage meine Frage zu beantworten.Schade

Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 21.10.2019

Was genau besagt denn die Satzungsregelung?
Grundsätzlich kann ein Mitglied auch stillschweigend aufgenommen werden. Das geht aber nicht, wenn die Satzung dem entgegensteht.

Re: Stimmrecht
von: Daniel Boone ()
Datum: 18.11.2019

pfeffer schrieb:
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> Was genau besagt denn die Satzungsregelung?
> Grundsätzlich kann ein Mitglied auch
> stillschweigend aufgenommen werden. Das geht aber
> nicht, wenn die Satzung dem entgegensteht.


Die Satzung besagt das der Vorstand Mitglieder aufnehmen darf was auch geschehen ist.Die Mitgliedschaft besteht jetzt fast zwei Jahre und es wurden auch Beiträge gezahlt, nur der Eintrag in der Satzung fehlt noch.Da das Mitglied alle Rechte und Pflichten hat müsste doch auch ein Stimmrecht bestehen, oder erst mit Eintrag in die Satzung ?

Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2019

Wie genau lautet denn die Satzungsregelung zur Aufnahme von Mitgliedern?
Es kommt hier vor allem auch auf die Formerfordernisse an. D.h. ist z.B. Schriftform erforderlich?
Wenn es keine besonderen Formerfordernisse gibt, kann eine konkludente Aufnahme erfolgen. Dann ist Mitglied, wer Beiträge zahlt und zur Versammlung eingeladen wird.

Re: Stimmrecht
von: Daniel Boone ()
Datum: 18.11.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie genau lautet denn die Satzungsregelung zur
> Aufnahme von Mitgliedern?
> Es kommt hier vor allem auch auf die
> Formerfordernisse an. D.h. ist z.B. Schriftform
> erforderlich?
> Wenn es keine besonderen Formerfordernisse gibt,
> kann eine konkludente Aufnahme erfolgen. Dann ist
> Mitglied, wer Beiträge zahlt und zur Versammlung
> eingeladen wird.

Folgendes steht in der Satzung

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Der entsprechende Antrag ist schriftlich beim Vereinsvorstand einzureichen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt.

Dieses ist schriftlich erfolgt und das neue Mitglied wurde durch den Vereinsvorstand aufgenommen.Es fehlt lediglich nur der Eintrag des Verbandes in die Satzung.
Hat das neue Mitglied, das konkludent schon Mitglied ist, Stimmrecht oder nicht? Auch muss das Mitglied zur Versammlung eingeladen werden?

Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2019

Ist die Aufnahme in die Satzung Voraussetzung für die Mitgliedschaft?
Gibt es eine entsprechende Satzungsregelung?

Re: Stimmrecht
von: Daniel Boone ()
Datum: 19.11.2019

pfeffer schrieb:
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> Ist die Aufnahme in die Satzung Voraussetzung für
> die Mitgliedschaft?
> Gibt es eine entsprechende Satzungsregelung?


Der Verein ist bereits aufgenommen.Es gibt keine spezielle Satzungsregelung bzw. Voraussetzung.
Darum geht es auch garnicht.
Es geht hier einzig und allein um das Stimmrecht.
Leider hat mir deine Antwort bisher keine Erkenntnisse gebracht.

Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2019

Es natürlich um die Klärung der rechtlichen Hintergründe und die sind bei Vereinen vorwiegend satzungsrechtlich.
Wenn die Satzungsänderung keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, ist das Mitglied aufgenommen und hat demzufolge alle Mitgliedschaftsrechte, auch das Stimmrecht.