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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auflösung des Vereins
von: Rainer Naujoks ()
Datum: 17.10.2019

Auf der Tagesordnung, die mit der rechtzeitig erfolgten schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt wurde, ist der Tagesordnungspunkt "Antrag auf Auflösung des Vereins" NICHT enthalten.Kann dieser Tagesordnungspunkt direkt auf der Mitgliederversammlung hinzugefügt und per Mehrheitsentscheidung dann die neue Tagesordnung beschlossen werden, oder muss ein solcher Tagesordnungspunkt auf jeden Fall bereits in der schriftlichen Einladung (drei Wochen vorher) enthalten sein?
Herzlichen Dank für Antworten

Re: Auflösung des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 21.10.2019

Nach BGB muss jeder "Beschlussgegenstand" (= Tagesordnungspunkt) bei der Einladung benannt werden.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzung das ausdrücklich anders regelt.