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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wie sind Abstimmungsergebnisse im Protokoll zu erwähnen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 16.10.2019

Hallo,

wir checken gerade unser Protokoll zur Jahreshauptversammlung, welches in der Folge ja an den Notar und dann zum VR geht. Bei der derzeitigen Dokumentierung der Abstimmungen glaube ich, dass das ggf. ein Problem geben könnte.

Sätze wie: Die Entlastung des Vorstandes erfolgt einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen.

oder

Präsident: Peter Mustermann wird ohne Gegenkandidat bei 2 Enthaltungen zum Präsidenten wiedergewählt.

Muss nicht ggf. immer da stehen.
Ja-Stimmen (x), Nein-Stimmen (y), Enthaltungen (z)

Auch wenn es einstimmig ist?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Wie sind Abstimmungsergebnisse im Protokoll zu erwähnen?
von: pfeffer ()
Datum: 16.10.2019

Es gibt keine Vorschrift, die genaue Auszählung anzugeben.
Festgehalten werden muss das Ergebnis. Wenn das eindeutig ist, genügt das.