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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eigentümerschaft Bankkonto
von: LuHa ()
Datum: 15.10.2019

Lieber Herr Pfeffer, liebes Forum,

wie jedesmal beim Vorstandswechsel muss ja auch der neue Vorstand bei der Bank angemeldet werden, damit die entsprechende Zeichnungsberechtigung vorliegt. Unser neuer Vorstand wurde im März (!) gewählt, den neuen Registerauszug haben wir noch immer nicht und unsere Bank fängt jetzt auf einmal an ("neue Regulären"), dass sie den Vorstandswechsel erst mit neuem Registerauszug eintragen können.

Es kann doch eigentlich nicht sein, dass der neue Vorstand sieben Monate rechtlich nicht an das Geld kommt (praktisch ist das in diesem Fall kein Problem, da der Kassierer im Amt geblieben ist), oder?

Es ist doch so, dass das Amt auch gilt, wenn es noch nicht eingetragen ist, richtig? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung, die ich der Bank übermitteln kann?

Re: Eigentümerschaft Bankkonto
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019

Da hat - fürchte ich - die Bank Recht, weil sie die Regularien einzelvertraglich oder durch AGB vorgeben kann.

Re: Eigentümerschaft Bankkonto
von: LuHa ()
Datum: 15.10.2019

Mist, das ist natürlich ungünstig. Aber: Es ist doch so, dass man bereits durch Wahl und nicht erst durch Eintragung im Amt ist, oder? Gibt es hierzu einen Rechtsverweis? Dann würde ich es bei der Bank nochmal mit Sachlogik versuchen wollen...

Re: Eigentümerschaft Bankkonto
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019

Dass der Vorstand schon mit der Wahl wirksam bestellt ist, ist richtig.
Das ergibt sich aus § 27 BGB: "Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung."
Und indirekt aus § 71 wonach nur die Änderung der Satzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister bedarf.