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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verhinderung 1. Vorsitzender zur JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 15.10.2019

Hallo,
ich habe eine Frage zur JHV im Verein - folgende Annahme:
der 1. V. steht turnusmäßig zur Wahl, soll aber aus div. Gründen abgelöst werden. Ein neuer Kanditat ist bereit zu kandidieren.Dies soll dem aktuellen 1. V. auch zeitnah vor der Wahl mitgeteilt werden. Wenn dieser jetzt gar nicht erst zur Wahl erscheint, was dann? 1. V. lädt zur JHV ein, ist auch die vergangenen Jahre Versammlungsleiter aus alter Überlieferung....
Der Vorstand besteht aus dem 1. V, 2. V und GF. Der 2. V. vertritt den 1. V bei dessen Verhinderung in allen Rechtsfragen. Vorstand nach § 26 BGB sind 1. V und GF.
Was würde jetzt passieren, wenn der 1. V. gar nicht erscheint?

Vielleicht weiß das jemand?

Re: Verhinderung 1. Vorsitzender zur JHV
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019

Wenn die Satzung nicht verlangt, dass die Versammlung vom 1. Vorsitzenden geleitet wird, kann das bisher so gepflegte "Vereinsherkommen" problemlos durchbrochen werden - sei es stillschweigend oder durch ausdrücklichen Beschluss.

Re: Verhinderung 1. Vorsitzender zur JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 15.10.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort - gut zu wissen.
Eine Frage aber noch - ist die Versammlung dann bei Fehlen den 1. V. überhaupt rechtlich in der Lage, die Versammlung durchzuführen? Faktisch fehlt ja in der JHV die Hälfte vom Vorstand, da der Vorstand i. S. des § 26 BGB aus 1. V und GF besteht.
2. V vertritt den 1. V. bei Verhinderung in allen Rechtsfragen. Würde dann der 2. V. + GF genügen für die Durchführung der JHV mit all ihren Wahlen und Beschlüssen?

Re: Verhinderung 1. Vorsitzender zur JHV
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019

Eine Frage aber noch - ist die Versammlung dann bei Fehlen den 1. V. überhaupt rechtlich in der Lage, die Versammlung durchzuführen? Faktisch fehlt ja in der JHV die Hälfte vom Vorstand, da der Vorstand i. S. des § 26 BGB aus 1. V und GF besteht.
# Es ist ja eine Mitgliederversammlung, keine Vorstandssitzung, da muss der Vorstand nur anwesend sein, wenn die Satzungs das verlangt.

2. V vertritt den 1. V. bei Verhinderung in allen Rechtsfragen. Würde dann der 2. V. + GF genügen für die Durchführung der JHV mit all ihren Wahlen und Beschlüssen?
# Wie gesagt, die Anwesenheit des Vorstands ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Re: Verhinderung 1. Vorsitzender zur JHV
von: Rosenresli ()
Datum: 17.10.2019

Danke für die immer schnelle und ausführliche Antwort!