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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Störende Mitglieder
von: Gunther NRW ()
Datum: 13.10.2019

Liebe Helferlein,
wir haben in unserem Verein zwei Mitglieder, die sich gegenseitig bekriegen. Es wird nur auf Fehler des Anderen gewartet. Diese werden dann schön ausgebreitet und die Mitglieder sind schon mehr als genervt. Leider besagt unsere Satzung keine Regelung bei Störung des Vereinsfriedens. Das tut es derzeit sehr und es gibt Mitglieder die austreten wollen.
Solange das im internen Rahmen bleibt, aktuell gibt es kein Zusammentreffen der Beiden, können wir wohl kaum etwas tun. Aber wir veranstalten Ausstellungen in der Öffentlichkeit. Allein bei dem Gedanken das zur nächsten Veranstaltung eine lautstarke Auseinandersetzung los geht, versetzt uns in Panik.
Meine Frage dazu: Darf der Vorstand beide Mitglieder sofort von der Veranstaltung ausschließen, sobald eine lautstarke Diskussion beginnt, die sich durch den Vorstand nicht stoppen lässt? Falls nein, darf der Vorstand noch vor Ort eine Abmahnung erteilen? Oder was kann man tun um die Veranstaltung nicht zu stören?
Vielen Dank

Re: Störende Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2019

Störer darf der Veranstalter unmittelbar entfernen lassen, nachdem er die Störung moniert und ergebnislos Konsequenzen angedroht hat.
Dabei gilt immer: Die Störung muss unzumutbar sein, d.h. eine erhebliche negative Auswirkung auf die Veranstaltung haben. Das wird also in einem Bierzelt anders zu bewerten sein als bei einem Konzert oder einem Vortrag.